Geldwäschegesetz

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen kriminell erworbener Gelder (z. B. aus dem Drogenhandel) in den legalen Finanzkreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Ziel des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Geldwäschegesetz legt bestimmten Unternehmen und Personen (Verpflichtete) besondere Pflichten auf, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Dadurch sollen die Verpflichteten Geschäfte mit kriminellem Hintergrund verhindern und zu deren Aufdeckung beitragen. In Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise sowie die kreisfreien Städte die nach § 16 Abs. 2 Nr. 9 GwG zuständigen Aufsichtsbehörden für die Durchführung des Geldwäschegesetzes im sogenannten Nichtfinanzsektor. Zum Nichtfinanzsektor gehören gewerbliche Güterhändler, Immobilienmakler, bestimmte Versicherungsvermittler, Finanzunternehmen und Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder.

Der als Aufsichtsbehörde zuständige Landkreis Cloppenburg hat dafür Sorge zu tragen, dass die geldwäscherechtlichen Pflichten in den zu beaufsichtigenden Bereichen umgesetzt werden. Die Aufsichtsbehörden informieren die betroffenen Unternehmen über ihre gesetzlichen Pflichten und über zu treffende Maßnahmen, um nicht für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Das Geldwäschegesetz sieht weiter vor, dass die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der Pflichten kontrollieren und Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern ahnden. Sie als Verpflichtete haben den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und dem Bundeskriminalamt Verdachtsfälle anzuzeigen.

Meldung eines Verdachts auf Geldwäsche

Über das folgende Formular können Sie uns einen Verdacht auf Geldwäsche melden.

Selbstverständlich kann jeder Hinweis anonym erfolgen!

Bitte beachten Sie:

Der Hinweis an Ihre Aufsichtsbehörde entbindet Sie nicht von Ihrer Meldepflicht an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemäß § 43 GwG!

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hält weitere Informationen sowie Merkblätter und Dokumentationen zur Verfügung (siehe Link-Bereich hier auf dieser Seite).