Bewachungsgewerbe

Ein Bewachungsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht. Diese Tätigkeit bedarf einer Erlaubnis.

Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung benötigt:

  • ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
  • ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde; bei juristischen Personen für jeden Geschäftsführer)
  • eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde; bei juristischen Personen für jeden Geschäftsführer und für die juristische Person)
  • ein Unterrichtungsnachweis über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften
  • eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, dass keine Eintragungen vorliegen
  • eine Bescheinigung des Amtsgerichts, dass keine Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren anhängig sind bzw. in den letzten 5 Jahren anhängig waren
  • nur bei juristischen Personen als Antragsteller- eine Kopie des Handelsregisterauszuges bzw. Gesellschaftervertrages
  • eine Bescheinigung über eine Haftpflichtversicherung (die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis
    • für Personenschäden 1 Million Euro,
    • für Sachschäden 250000 Euro,
    • für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15000 Euro,
    • für reine Vermögensschäden 12500 Euro)
  • eine Bescheinigung bzw. Unterlagen darüber, dass der Lebensunterhalt für mindestens 6 Monate gesichert ist (Bankbürgschaften, Kopien von Arbeitsverträgen, Sparbücher, Bescheinigung der Bank etc.)
  • eine Betriebsübersicht (Einnahme-Kostenanalyse) für das zu gründende Unternehmen einschließlich aller Kosten für Personal, Fahrzeuge, Mieten, Geräte etc.

Zur Antragsstellung gelangen Sie über das Antragsportal.