Neubau von Stallanlagen

Stallbauten

Die Veterinäre des Landkreises wirken bei den bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Stallbauten mit. Die Tätigkeit umfasst sowohl die Beratung der Antragsteller in Bezug auf tierschutzrechtliche, tierschutzfachliche und tierseuchenrechtliche Anforderungen als auch deren Durchsetzung.

Die Abteilung Tierschutz/ Tiergesundheit ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zu den Voraussetzungen für eine tierschutzgerechte Haltung von Nutz- und Heimtieren haben. Architekten, Bauplaner und Bauherren, aber auch Hobbytierhalter können sich hinsichtlich der Anforderungen der einzelnen Tierarten informieren. Weitere Hilfestellung bieten das LAVES und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz TVT.

Biogasanlagen

Biogasanlagen bedürfen der bau- bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird neben dem Standort, der Verbindung zu Tierhaltungen usw. auch geprüft, ob weitere Genehmigungen und Zulassungen z. B. nach dem Tierische Nebenprodukte Beseitigungsrecht oder Abfallrecht (Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz) erforderlich sind. Da sowohl Gülle als auch Festmiste zu den tierischen Nebenprodukten gehören, benötigen auch NaWaRo-Anlagen (nachwachsende Rohstoffe), die Gülle und/ oder Mist einsetzen, eine Zulassung.

Frau Weiss

Fax: 04471 15 430
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