Gesunde Lebensmittel nur von gesunden Tieren

Der vorbeugende gesundheitliche Verbraucherschutz soll gewährleisten, dass nur gesunde Lebensmittel von gesunden Tieren zum Verbraucher gelangen. Bei Lebensmitteln tierischer Herkunft wie Fleisch stellt die Fleischuntersuchung eine wichtige Säule für den vorbeugenden Verbraucherschutz dar.

Die Fleisch- und Geflügelfleischhygieneüberwachung erfolgt durch amtliche Kontrollen der Schweine-, Rind-, Kalb- und Geflügelfleischproduktion vor, während und nach der Schlachtung. Die Überwachung der Lebensmittelkette erfolgt abteilungsübergreifend und beginnt bereits im Herkunftsbetrieb der Tiere und reicht bis zur Ladentheke („from the stable to the table“), d. h. bis zur Abgabe an den Verbraucher.

Das Sachgebiet für Fleischhygiene im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung bereitet in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten die Zulassung von Betrieben nach dem EU-Recht vor, welche für die Lebensmittelunternehmer sowohl für den innergemeinschaftlichen Handel als auch für den innerstaatlichen Handel mit Fleisch und Fleischerzeugnissen vorgeschrieben ist. Die ordnungsgemäße Erfüllung der behördlichen Aufgaben wird in regelmäßigen Zeitabständen sowohl von der zuständigen Behörde als auch durch Audits des FVO der EU überprüft. Im Rahmen von Exportgarantien werden auch Kontrollen durch Behörden aus Drittländern durchgeführt.

Die tierärztliche Überwachung versteht sich auch als sachverständige Beratung der Firmen, um eine hygienisch einwandfreie Lebensmittelgewinnung zu sichern, zu optimieren und diese den sich ständig ändernden gesetzlichen Vorgaben sowie der rasch fortschreitenden Entwicklung der Schlacht-, Be- und Verarbeitungstechnologie anzupassen.