Großraum- & Schwertransporte

Großraum- und Schwertransporte werden mit Fahrzeugen durchgeführt, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.

Diese Fahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die unter Vorlage eines TÜV-Gutachtens vom Landkreis Cloppenburg erteilt wird.

Zusätzlich muss für den eigentlichen Transport eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt werden.

Für die Durchführung von Transporten, bei denen lediglich die Ladung zu einer Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Maße führt, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich.

Der Antrag auf Erlaubnis gem. § 29 StVO für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten und der Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen ist über folgende Seite zu stellen:

VEMAGS Applikation Anmeldung

Änderung der Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt) mit Wirkung vom 01.01.2021:

Bis zum 31.12.2020 berechnet der Landkreis Cloppenburg als Genehmigungs-/Erlaubnisbehörde die Verwaltungsgebühren nach der Ziffer 263 der GebOSt vom 25.01.2011.

Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.04.2020 beinhaltet auch eine Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Die neuen Berechnungsgrundlagen gemäß der Gebühren-Nr. 263.1 für die Ermittlung der Verwaltungsgebühren werden bundeseinheitlich zugrunde gelegt.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument 54..Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.04.2020 (Seite 8 ff. zur GebOSt) (siehe Downloads am Ende dieser Seite) oder der Internetseite VEMAGS Gebührenrechner (siehe Linkliste am Ende dieser Seite).