Namensangelegenheiten
Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn es einen wichtigen Rechtfertigungsgrund gibt. Die Änderung eines Namens setzt einen Antrag voraus. Folgende Unterlagen sind notwendig:
- ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
- eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
- eine Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- ein Führungszeugnis für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben
- ggfls. ein Nachweis der Sorgerechtsregelung und Zustimmungserklärungen Beteiligter
- ein aktueller Einkommensnachweis des Antragstellers (Spätaussiedler legen zusätzlich beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden und der deutschen Übersetzung sowie den Registrierschein des Bundesversorgungsamtes vor)
Zuständig ist der Landkreis Cloppenburg für die Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Cloppenburg haben, mit Ausnahme der Städte Cloppenburg und Friesoythe.
Vereinswesen
Der Landkreis Cloppenburg ist zuständig für Ausländervereine (Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind) und ausländische Vereine (Vereine, deren Sitze im Ausland liegen). Diese müssen sich anmelden und haben zusätzlich eine Auskunftspflicht.
Für die Anmeldungen von Ausländervereinen und ausländischen Vereinen werden folgende Unterlagen benötigt:
- die Satzung oder, wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereins,
- Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen,
- Angaben, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat.
Weitere Informationen finden Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (siehe Linkbereich).
Versammlungswesen
Grundsätzlich haben alle Menschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Nach dem neuen Nds. Versammlungsgesetz, gültig ab 01.02.2011, sind Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung bei der unteren Versammlungsbehörde anzuzeigen. Untere Versammlungsbehörden ist der Landkreise Cloppenburg bzw. die Städte Cloppenburg und Friesoythe in deren Zuständigkeitsgebieten. Bei der Anzeige sind folgende Angaben erforderlich:
- Ort der Versammlung einschließlich des geplanten Streckenverlaufes
- Beabsichtigter Beginn und beabsichtigtes Ende der Versammlung
- Gegenstand der Versammlung
- Persönliche Daten des Versammlungsleiters
- Erwartete Anzahl der teilnehmenden Personen