Bei Zulassung eines Neufahrzeugs benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis, alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Wochen)
Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021. - bei Firmen Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (vollständig und inhaltlich aktuell) sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung (siehe Antragsportal).
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis der Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC bzw. Datenbestätigung) oder der Einzelgenehmigung (Einzelabnahme § 13 EG-FGV / Artikel 45 der VO (EU)2018/858)
- Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf)
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht einschließlich SEPA-Mandat, zu finden in unserem Antragsportal, und deren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Wochen). Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Rechtsgrundlage: Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.