Zulassung von Import- oder Reimportfahrzeugen

Bei Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland zugelassen ist oder war, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis, alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Wochen)
    Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021.
  • bei Firmen Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (vollständig und inhaltlich aktuell) sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung (siehe Antragsportal).
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Rechnung)
  • ausländische Zulassungsbescheinigung*
  • Nachweis der Typgenehmigung**
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten) bei Gebrauchtfahrzeugen
  • Nachweis über gültige Sicherheitsprüfung (Original-Gutachten) bei schweren Nutzfahrzeugen (Gebrauchtfahrzeug)
  • Zollbescheinigung bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland
  • Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf)
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer

*Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland können nur zugelassen werden, wenn die Zulassungsbescheinigung vollständig im Original vorgelegt wird. In Frankreich ist es das certificat d'immatriculation, in Italien die Carta di circolazione, bei US-Fahrzeugen das Certificate of Title usw.

**Sofern sich der Nachweis der Typgenehmigung nicht aus der ausländischen EU-Zulassungsbescheinigung (Feld K) ergibt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Datenbestätigung erforderlich oder ein Gutachten zur Erlangung der Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO vorzulegen. Letzteres gilt bei Importfahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland immer.

Bei Unfallfahrzeugen aus den USA und Kanada ist ein Carfax-Bericht erforderlich.

Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht einschließlich SEPA-Mandat, zu finden in unserem Antragsportal, und deren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Wochen). Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Rechtsgrundlage: Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Herr Spe­cker

Fax: 04471 15 115
0.080

An­trä­ge Zu­las­sung von Im­port- oder Re­import­fahr­zeu­gen