Bei Zulassung eines Fahrzeugs, das im Landkreis Cloppenburg oder einem anderen Landkreis zugelassen ist oder war, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis, alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Wochen)
Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021. - bei Firmen Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (vollständig und inhaltlich aktuell) sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung (siehe Antragsportal).
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
- Nachweis über gültige Sicherheitsprüfung (Original-Gutachten) bei schweren Nutzfahrzeugen
- bei zugelassenen Fahrzeugen und Wunsch eines neuen Kennzeichens die bisherigen Kennzeichen
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht einschließlich SEPA-Mandat, zu finden in unserem Antragsportal, und deren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Wochen). Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Rechtsgrundlage: Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.