Zulassung auf gleichen Halter

Bei Zulassung eines Fahrzeugs, das bereits im Landkreis Cloppenburg oder einem anderen Landkreis auf Sie zugelassen ist oder zuletzt war, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis, alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Wochen)
    Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021.
  • bei Firmen Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (vollständig und inhaltlich aktuell) sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung (siehe Antragsportal).
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), nur bei Änderung des Kennzeichens oder zwischenzeitlicher Namensänderung (z. B. durch Heirat)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf), nur bei Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
  • Nachweis über gültige Sicherheitsprüfung (Original-Gutachten) bei schweren Nutzfahrzeugen
  • bei zugelassenen Fahrzeugen und Wunsch eines neuen Kennzeichens die bisherigen Kennzeichen
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer bei Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs

Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht einschließlich SEPA-Mandat, zu finden in unserem Antragsportal, und deren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Wochen). Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Rechtsgrundlage: Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Herr Spe­cker

Fax: 04471 15 115
0.080

An­trä­ge Zu­las­sung auf glei­chen Hal­ter