Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder
     Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
     Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
  • Evtl. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung für schwere Nutzfahrzeuge und ähnliche
  • Die schriftliche Erklärung des Halters einschließlich Unterschrift zum Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Für die Verlusterklärung sollte der Antrag Erklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (siehe Antragsportal rechts) verwendet werden.

Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, bei dem der Fahrzeugschein verloren ist, muss der letzte Halter diesen Antrag ausfüllen und unterschreiben.

(Ausnahme: Sie haben einen schriftlichen Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass Sie das Fahrzeug mit Fahrzeugschein übernommen haben).

Falls Sie für eine andere Person den Ersatz der der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheins beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Antragsportal rechts) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Rechtsgrundlagen (Allgemein):

  • Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Herr Spe­cker

Fax: 04471 15 115
0.080

An­trä­ge Ver­lust der Zu­las­sungs­be­schei­ni­gung Teil I