Verlängerung rote Dauerkennzeichen für Händler

Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Nachweis über die Verwendung des roten Kennzeichens (Fahrtenbuch)
- Fahrzeugscheinheft
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021. - gültige Gewerbeanmeldung
- bei Firmen Handelsregisterauszug
Falls für Sie eine andere Person die Verlängerung beantragen soll, benötigt diese Person eine schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und dessen gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.
Die Verlängerung ist jährlich kurz vor Ablauf der Gültigkeit (siehe Fahrzeugscheinheft) unaufgefordert zu beantragen.
Wenn alle Fahrzeugscheine im Fahrzeugscheinheft ausgefüllt sind, kann ein Ersatzfahrzeugscheinheft erworben werden.
Kosten für Verlängerung: 25,70 EUR
Kosten für Ersatzfahrzeugscheinheft während der Gültigkeit: 10,50 EUR
Verlängerung rote Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge

Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Nachweis über die Verwendung des roten Kennzeichens (Fahrtenbuch)
- der besondere bzw. die besonderen Fahrzeugscheine für Oldtimer
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Falls für Sie eine andere Person die Verlängerung beantragen soll, benötigt diese Person eine schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und dessen gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.
Die Verlängerung ist jährlich kurz vor Ablauf der Gültigkeit (siehe Fahrzeugschein) unaufgefordert zu beantragen.
Falls ein Fahrzeug ausgetragen oder zusätzlich für das Kennzeichen registriert werden soll, kann dies auch im Schalterbereich erledigt werden. Vorab sollten Sie sich ggf. über die vorzulegenden Unterlagen erkundigen.
Kosten für Verlängerung: 25,70 EUR
Kosten pro neu auszustellenden Fahrzeugschein: 11,10 EUR
Rechtsgrundlagen (Allgemein):
- § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 17 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)