Bei Verlust oder Diebstahl der Kfz-Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung und damit die Vergabe eines neuen Kennzeichens erforderlich. Das gestohlene bzw. verlorene Kennzeichen wird in die bundesweite Fahndung gegeben, um Missbrauch auszuschließen. Für eine Umkennzeichnung (neue Kennzeichenschilder) benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden. - Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Verlust oder Diebstahl nur eines Kennzeichens das zweite Kennzeichen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
- Evtl. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung für schwere Nutzfahrzeuge und ähnliche
- eVB-Nr. (bei Änderung des Halters)
- Verlusterklärung des Halters
Falls Sie für eine andere Person eine Änderung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: 27,90 EUR Grundgebühr. Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen. Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Ersatzkennzeichen für ein beschädigtes Kennzeichen
Sollte ein Kennzeichen, z. B. nach einem Umfall, beschädigt sein und Sie benötigen hierfür ein neues, ist auch das zweite Kennzeichen mitzubringen, da auf beiden Kennzeichen seit dem 01.01.2015 neue Landkreisplaketten mit einem QR-Code angebracht werden.
Kosten:
Schild vorne: 4,30 EUR
Schild hinten: 4,80 EUR
Beide Schilder: 6:00 EUR
Rechtsgrundlagen (Allgemein):
- § 30 Abs. 9 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)