Änderung der Halterdaten

Umzug aus einem anderen Landkreis

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.
     Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden.
  • bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung im Antragsportal.
  • die bisherigen Kennzeichen, es sei denn Sie möchten diese weiterführen
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)

Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Antragsportal rechts, Antrag auf Zulassung) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Berichtigung nach Umzug innerhalb des Kreises oder wegen Namensänderung (z. B. Heirat)

Sie benötigen folgende Unterlagen:

Namensänderung:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.
     Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden.
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)

Straßenänderung:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.
     Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden.
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)

Sofern Sie noch im Besitz der alten (bis 30.09.2005 ausgegebenen) Fahrzeugpapiere sind, ist auch der Fahrzeugbrief mit vorzulegen, da ein Umtausch auf die neuen Dokumente erfolgt.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Rechtsgrundlagen (Allgemein):

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Herr Spe­cker

Fax: 04471 15 115
0.080

An­trä­ge Än­de­rung der Hal­ter­da­ten