Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefs ist erforderlich
- bei Papieren, die vor dem 01. Oktober 2005 ausgegeben wurden oder
- bei der Vorlage eines Verwertungsnachweises
Im Falle der Verwertung eines Fahrzeugs werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II eingezogen.
Abmeldung im Onlineverfahren iKFZ
Ab dem 01.01.2015 werden bundesweit ausschließlich Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode verklebt. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I tragen ab demselben Zeitpunkt eine Sicherheitsabdeckung mit verborgenem Sicherheitscode. Für diese Fahrzeuge kann online bei der zuständigen Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung durchgeführt werden.
Online-Portal des Landkreises Cloppenburg:
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (govconnect.de)
Für eine Außerbetriebsetzung im Online-Verfahren ist kein Personalausweis mit Online-Funktion erforderlich.
- Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freirubbeln bzw. freilegen (je nachdem welche Variante Ihre Kfz-Zulassungsbehörde einsetzt).
- Sicherheitscodes der Stempelplaketten des Kennzeichens freilegen. Die HU-Plakette muss auf dem Kennzeichen verbleiben.
- Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs und die Sicherheitscodes eingeben.
- Den Vorgang online bezahlen (PayPal, Kreditkarte, Giropay).
Rechtsgrundlage: Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.