Abmeldung von Fahrzeugen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefs ist erforderlich

  • bei Papieren, die vor dem 01. Oktober 2005 ausgegeben wurden oder
  • bei der Vorlage eines Verwertungsnachweises

Im Falle der Verwertung eines Fahrzeugs werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II eingezogen.

Abmeldung im Onlineverfahren iKFZ
Ab dem 01.01.2015 werden bundesweit ausschließlich Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode verklebt. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I tragen ab demselben Zeitpunkt eine Sicherheitsabdeckung mit verborgenem Sicherheitscode. Für diese Fahrzeuge kann online bei der zuständigen Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung durchgeführt werden.

Online-Portal des Landkreises Cloppenburg:

Internetbasierte Fahrzeugzulassung (govconnect.de)

Für eine Außerbetriebsetzung im Online-Verfahren ist kein Personalausweis mit Online-Funktion erforderlich.

  1. Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freirubbeln bzw. freilegen (je nachdem welche Variante Ihre Kfz-Zulassungsbehörde einsetzt).
  2. Sicherheitscodes der Stempelplaketten des Kennzeichens freilegen. Die HU-Plakette muss auf dem Kennzeichen verbleiben.
  3. Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs und die Sicherheitscodes eingeben.
  4. Den Vorgang online bezahlen (PayPal, Kreditkarte, Giropay).
Zu Punkt 1 und 2
Zu Punkt 3 und 4

Rechtsgrundlage: Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Herr Spe­cker

Fax: 04471 15 115
0.080

An­trä­ge Ab­mel­dung von Fahr­zeu­gen