Jagdbehörde

Die Jagdscheinausstellungen/Verlängerungen für das neue Jagdjahr 2024 sind ab dem 01.02.2024 beim Kreishaus möglich.


 

Die Jagdbehörde ist u.a zuständig für Jagdscheinerteilungen, die Prüfung von Jagdpachtverträgen und Genossenschaftssatzungen sowie von Jagdan- und abgliederungen.

Jagdscheinausstellungen/Verlängerungen für das aktuelle Jagdjahr sind ab dem 01.02. des jeweiligen Jahres beim Kreishaus möglich. 

Anträge auf Ausstellung von Jagdscheinen können beim Ordnungsamt des Landkreises Cloppenburg gestellt werden. Dafür sind vorzulegen:

  • ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck (bei Jugendlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich)
  • eine bestandene deutsche Jägerprüfung (Prüfungszeugnis) oder letzten Jagdschein
  • eine Jagdhaftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls ein Lichtbild

Für die Jagerprüfung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit
  • bei Jugendlichen (mindestens 15 Jahre) eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • eine Haftpflichtversicherung für Waffengebrauch
  • Hauptwohnung im Gebiet des Landkreises Cloppenburg
Anfallende Gebühren und Abgaben
Jahresjagdschein für ein Jahr: 75,00 EUR
Jahresjagdschein für drei Jahre: 190,00 EUR
Jahresjugendschein: 30,00 EUR
Tagesjagdschein: 25,00 EUR


Zur Jagd befugt sind Personen, die im Besitz eines gültigen und auf sich ausgestellten Jagdscheines sind. Die Ersterteilung ist von der bestandenen deutschen Jägerprüfung abhängig. Diese Jägerprüfung findet einmal jährlich statt. Sie besteht aus dem jagdlichen Schießen sowie einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Die Anmeldung für die Teilnahme an einer Jägerprüfung kann bei der Jagdbehörde ebenfalls vorgenommen werden.