Führerscheine im Ausland / Internationaler Führerschein

Anerkennung von deutschen Führerscheinen im Ausland

Der nationale deutsche Führerschein (EU-Karte, grauer oder rosa Führerschein) dient zum Nachweis der Fahrerlaubnis.

Anerkennung im EU- und EWR-Ausland
 Der deutsche Führerschein (EU-Karte, grauer und rosa Führerschein) wird innerhalb der EU und des EWR anerkannt. Ein internationaler Führerschein wird daher innerhalb der EU und des EWR nicht benötigt.

Anerkennung außerhalb der Bundesrepublik, der EU und des EWR
Falls Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der EU und des EWR von Ihrer deutschen Fahrerlaubnis Gebrauch machen wollen, kann es sein, dass Sie neben Ihrem nationalen Führerschein zusätzlich einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Entsprechende Informationen finden Sie auf der Homepage der jeweiligen deutschen Botschaft des Landes. Die Internetseite der entsprechenden Botschaft erreichen Sie über die Internetseite des Auswärtigen Amtes - Länder - Reise - Sicherheit - Auslandsvertretungen.

Internationaler Führerschein

Der internationale Führerschein ist eine "Übersetzung" des nationalen Führerscheins und zusammen mit dem nationalen Führerschein mitzuführen.

Den internationalen Führerschein erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und kann sofort ausgestellt werden, wenn Sie Inhaber eines EU-Kartenführerscheins (nicht eines rosa oder grauen Führerscheins) sind. Wenn Sie noch einen rosa oder grauen Führerschein besitzen, ist zunächst die Umstellung auf den EU-Kartenführerschein notwendig. Sofern der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, ist es nötig, dass Sie von der ausstellenden Behörde zunächst eine Karteikartenabschrift anfordern. Weiterhin ist für die Ausstellung ein biometrisches Lichtbild und die Vorlage des Personalausweises oder Reispasses mit Meldebescheinigung erforderlich. Die Gebühren für den internationalen Führerschein belaufen sich auf 14,00 EUR und sind bei Antragstellung bar zu entrichten. Der internationale Führerschein ist 3 Jahre vom Ausstellungstag an gültig.

Verlust/Diebstahl des deutschen Führerscheins bei Wohnsitz im Ausland

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins kann insbesondere bei Verlust oder Diebstahl des bisherigen Führerscheins erforderlich werden.

Wohnsitz innerhalb der EU/EWR:
Falls Sie mit Hauptwohnsitz in der EU/EWR gemeldet sind, können Sie bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Verwaltungsbezirkes Ihres Hauptwohnsitzes einen Ersatzführerschein beantragen. Dieser wird Ihnen auf Grund der Angaben, die dort registriert sind (falls Sie Ihren deutschen Führerschein haben registrieren lassen) oder nach Vorlage einer konsularischen Bescheinigung einer deutschen Botschaft oder eines deutschen Konsulats ausgestellt. Weiterhin kann die ausländische Behörde die Fahrerlaubnisdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (BRD) erfragen.

Wohnsitz außerhalb der EU/EWR:
Inhaber deutscher Führerscheine (Inhaber hat keinen Wohnsitz mehr in Deutschland bzw. in einem EU/EWR-Mitgliedstaat) haben Anspruch auf Ausstellung eines deutschen Ersatzführerscheins. Der Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis kann den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins an die für seinen letzten Wohnort in Deutschland zuständige Straßenverkehrsbehörde richten. Dort wird der Antrag geprüft. Die Unterlagen für die Ausstellung des Ersatzführerscheins werden auf Veranlassung des Antragstellers an die nächstgelegene deutsche Botschaft bzw. das nächstgelegene (Honorar)Konsulat geschickt. Diese Unterlagen müssen dann vom Antragsteller ausgefüllt und mit einer amtlich beglaubigten Unterschrift an die Straßenverkehrsbehörde zurückgesandt werden. Dort wird der Ersatzführerschein erstellt und ausgehändigt. Er kann auch an die Botschaft / das (Honorar)Konsulat zur Aushändigung übersandt werden.

Hinweis: Die Botschaft / das (Honorar)Konsulat ist rechtlich nicht zur Mitwirkung in Führerscheinangelegenheiten verpflichtet und besitzt keine eigenen Kompetenzen.

Eine Beteiligung der Botschaft / des (Honorar)Konsulats im Verfahren zur Ausstellung eines deutschen Ersatzführerscheins ist daher nur möglich, wenn eine der nachfolgenden Amtshandlungen vorzunehmen ist:

a) Amtliche Beglaubigung der Unterschrift des Antragstellers: Hierzu ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers bei der Botschaft / dem (Honorar)Konsulat zwingend erforderlich. Ein Identitätsnachweis mit Lichtbild (Reisepass oder Personalausweis) ist beizubringen. Die Gebühr hierfür ist bei der Botschaft / dem (Honorar)Konsulat zu erfragen.

b) Aushändigung des Ersatzführerscheins.

Erforderliche Unterlagen bei Verlust:

  • Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (Rückgabe nach Prüfung)
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Versicherung an Eides statt
  • Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt worden ist

Erforderliche Unterlagen bei Diebstahl:

  • Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (Rückgabe nach Prüfung)
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine amtliche Übersetzung benötigt)
  • Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt worden ist.

Frau Bi­lo

Fax: 04471 15 636
0.087

Frau Bohl­sen

Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg
Fax: 04471 15 636
0.088

Frau Ge­bu­rek

Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg
Fax: 04471 15 636
0.089

Frau Mil­ler

Fax: 04471 15 636
0.089

Frau We­ßels

Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg
Fax: 04471 15 636
0.088