Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Voraussetzungen

Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Besitz einer EU-Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein), gegebenenfalls müssen Sie den bisherigen Führerschein (rosa oder grau) zunächst in einen EU-Führerschein umtauschen.
  • Mindestalter: 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen: ein Jahr)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen)
  • Nachweis der Ortskenntnis

Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen mit dem (erstmaligen) Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

  • Antragsformular (s. Download)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Führungszeugnis der Belegart "O"
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes: Diese Untersuchung können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner, einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung oder einem Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen. Bei Antragstellung darf das Gutachten/Zeugnis nicht älter als zwei Jahre sein.
  • ärztliche Eignungsbescheinigung: Sie können die Untersuchung von einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • leistungspsychologisches Gutachten: Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Dieses Gutachten darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • gegebenenfalls ein medizinisch-psychologisches Gutachten: Ein solches Gutachten ist erforderlich, wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gewachsen sind. Die Beibringung wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.
  • Nachweis der Ortskenntnis bei Taxen (in dem Gebiet, in dem die Beförderungspflicht besteht) sowie Mietwagen und Krankenkraftwagen (wenn der Ort des Betriebssitzes des Unternehmens 50000 oder mehr Einwohner hat)

Informationen zur Ortskundeprüfung

Die Ortskundeprüfung dient zum Nachweis der Ortskenntnis für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi) in dem Gebiet, in dem die Beförderungspflicht besteht, sowie bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Mietwagen) am Ort des Betriebssitzes, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat.

Die Beförderungspflicht für Taxen besteht für Taxiunternehmer im gesamten Kreisgebiet des Landkreises Cloppenburg. Betriebssitzorte (Mietwagen) mit 50.000 oder mehr Einwohnern gibt es im Landkreis Cloppenburg nicht.

1. Die Prüfung

Die Prüfung wird vom Landkreis Cloppenburg durchgeführt. Der Prüfungstermin ist mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren.

  • Die Prüfungssprache ist deutsch.
  • Die Prüfung besteht aus insgesamt 70 Fragen (Multiple Choice), wobei jede Prüfungsfrage mit einem Punkt bewertet wird.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn 90 % der Prüfungsfragen richtig beantwortet wurden.
  • Eine nicht bestandene Prüfung darf frühestens nach 24 Stunden wiederholt werden. Nach der dritten nicht bestandenen Prüfung darf die Prüfung erst nach 2 Wochen wiederholt werden.
  • Die Prüfungsdauer beträgt 20 Minuten.
  • Die Prüfung wird nach Bedarf als Einzelprüfung oder Gruppenprüfung angeboten.
  • Zur Prüfung sind ein Kugelschreiber o. ä., der Personalausweis bzw. Reisepass und die Quittung über die eingezahlten Gebühren mitzubringen.

2. Prüfungsinhalt und Prüfungsvorbereitung

Da insbesondere die Fahrgäste von Taxen einen Rechtsanspruch besitzen, auf dem kürzesten Weg an ihr Fahrziel gebracht zu werden, ist es unabdingbar, dass Sie sich im Pflichtfahrgebiet gut auskennen. Sie sollten sich der Ortskundeprüfung daher nur gut vorbereitet stellen.

In der Prüfung werden Ortskenntnisse über das Gebiet, in dem die Beförderungspflicht besteht, abgefragt. Von Bedeutung sind hierbei insbesondere Städte/Gemeinden, Infrastruktureinrichtungen und Einrichtungen der Versorgung, z. B.:

  • Gemeinden und deren Ortsteile
  • Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (Landkreis, Finanzamt, Arbeitsämter etc.)
  • Öffentliche Einrichtungen (Stadthallen, Foren, Museen, Sportstätten/anlagen, Schwimmbäder etc.)
  • Einrichtungen der medizinischen Versorgung (Krankenhäuser, Fachärzte, Reha-Kliniken/Einrichtungen, Seniorenresidenzen etc.)
  • Verkehrseinrichtungen (Bahnhöfe, Busbahnhöfe etc.)
  • Hotels, Bars/Kneipen, Diskotheken

Die Prüfungsvorbereitung kann mittels Straßen- und Stadtplänen, Gemeindeinformationsbroschüren etc. erfolgen.

3. Kosten der Prüfung

Die Kosten der Prüfung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, betragen 30,- EUR und sind vom Antragsteller zu tragen.

Fristen/Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag jeweils um fünf Jahre verlängert, wenn Sie die folgende Unterlagen/Nachweise erbringen:

  • Antragsformular (s. Downloads)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis der Belegart "O"
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes: Diese Untersuchung können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner, einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung oder einem Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen. Bei Antragstellung darf das Gutachten/Zeugnis nicht älter als zwei Jahre sein.
  • ärztliche Eignungsbescheinigung: Sie können die Untersuchung von einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • leistungspsychologisches Gutachten (bei der Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres): Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Dieses Gutachten darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • gegebenenfalls ein medizinisch-psychologisches Gutachten: Ein solches Gutachten ist erforderlich, wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gewachsen sind. Die Beibringung wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.

Frau Graz

Fax: 04471 15 636
0.063

Frau Grün­loh

Fax: 04471 15 636
0.061

Frau Neu­mann

Fax: 04471 15 636
0.062

Frau Reemts

Fax: 04471 15 636
0.063

An­trä­ge Fahr­er­laub­nis zur Fahr­gast­be­för­de­rung