Einladung / Verplichtungserklärung

WICHTIG!!!
Sofern Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten, setzen Sie sich bitte vorher mit einer der zuständigen Ansprechpersonen in Verbindung.

Drittstaatsangehörige, die sich nicht visafrei im Bundesgebiet aufhalten dürfen, benötigen für den touristischen Kurzaufenthalt in Deutschland ein Visum. Hierfür ist es erforderlich, dass sich im Bundesgebiet eine Person gegenüber der Ausländerbehörde verpflichtet, für sämtliche Kosten dieser Person während des Aufenthalts in Deutschland aufzukommen (§ 68 AufenthG). Dies geschieht durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung (Einladung). Der Einlader muss daher über ausreichendes Einkommen verfügen. Für das Verfahren ist die Deutsche Botschaft im Heimatland zuständig.

Notwendige Unterlagen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung

  • Ausweisdokument der einladenden Person
  • Personendaten der eingeladenen Person
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
    • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate oder aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbstständigen
    • Mietvertrag oder Grundbuchauszug

Die Kosten einer Verpflichtungserklärung liegen bei 29,00 EUR.

Frau Nehe

Fax: 04471 15 288
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