Einladung / Verplichtungserklärung
WICHTIG!!! |
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Drittstaatsangehörige, die sich nicht visafrei im Bundesgebiet aufhalten dürfen, benötigen für den touristischen Kurzaufenthalt in Deutschland ein Visum. Hierfür ist es erforderlich, dass sich im Bundesgebiet eine Person gegenüber der Ausländerbehörde verpflichtet, für sämtliche Kosten dieser Person während des Aufenthalts in Deutschland aufzukommen (§ 68 AufenthG). Dies geschieht durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung (Einladung). Der Einlader muss daher über ausreichendes Einkommen verfügen. Für das Verfahren ist die Deutsche Botschaft im Heimatland zuständig.
Notwendige Unterlagen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Die Kosten einer Verpflichtungserklärung liegen bei 29,00 EUR.