Einbürgerung

Wichtige Informationen:
Gerne erörtern wir vorab mit Ihnen, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommt. Setzen Sie sich daher bitte vorab mit uns in Verbindung. Alle Unterlagen sind im Laufe des Einbürgerungsverfahrens im Original vorzulegen. Sofern es nicht zwingend erforderlich ist, verzichten Sie auf eine persönliche Vorsprache und reichen Sie die Anträge bitte per Post ein. Originaldokumente werden postalisch an Sie zurückgeschickt.

Sie leben bereits seit geraumer Zeit in Deutschland und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben? §§ 8-10 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) ermöglicht es, durch Einbürgerung deutsch zu werden. Grundsätzlich müssen hierfür folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit (Nachweis durch identitätsklärende Dokumente aus dem Heimatland)
  • Besitz eines gültigen Nationalpasses (außer bei anerkannten Flüchtlingen oder Asylberechtigten)
  • Achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt (unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verkürzung auf sechs bzw. sieben Jahre erfolgen, bei deutschem Ehegatten ist ein dreijähriger rechtmäßiger Aufenthalt erforderlich)
  • Sprachzertifikat B1 oder erfolgreicher Schulabschluss
  • bestandener Einbürgerungstest oder erfolgreicher Schulabschluss
  • Sicherung des Lebensunterhalts (Vorlage von aktuellen Lohnabrechnungen und Arbeitsvertrag oder aber aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung oder Sozialleistungsbescheid)
  • Keine erhebliche Straffälligkeit

Zusätzlich zu den o.g. Unterlagen, reichen Sie bitte noch folgende Unterlagen ein:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Einbürgerungsantrag
  • elektronischer Aufenthaltstitel
  • aktuelles Passbild
  • handschriftlicher Lebenslauf (nicht tabellarisch)
  • aktuelle Meldebescheinigung
  • Schulzeugnisse
  • Nationalpass
  • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde

In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen angefordert werden. Ich bitte Sie daher, sich vor Antragstellung an die zuständige Sachbearbeiterin zu wenden.

Die Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern ist unter Umständen möglich. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG ist grundsätzliche Voraussetzung für die Einbürgerung, dass die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird bzw. mit der Einbürgerung verloren geht. Hierbei kann es länderspezifisch Ausnahmen geben. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten können.

Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens ist es erforderlich, dass Sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Hierfür lesen Sie sich das unten bereitgestellte Informationsblatt sorgfältig durch. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erhalten schriftlich einen Termin, um das Bekenntnis abzugeben.

Kosten:
Einbürgerung 255,00 EUR
Miteinbürgerung 51,00 EUR
Ablehnung des Antrags 191,25 EUR
Rücknahme des Antrags 63,75 EUR