Einbürgerung
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Sie leben bereits seit geraumer Zeit in Deutschland und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben? §§ 8-10 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) ermöglicht es, durch Einbürgerung deutsch zu werden. Grundsätzlich müssen hierfür folgende Voraussetzungen vorliegen:
Zusätzlich zu den o.g. Unterlagen, reichen Sie bitte noch folgende Unterlagen ein:
In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen angefordert werden. Ich bitte Sie daher, sich vor Antragstellung an die zuständige Sachbearbeiterin zu wenden.
Die Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern ist unter Umständen möglich. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Für die Einbürgerung ist nach deutschem Recht nicht mehr notwendig, dass die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird. Hierbei kann es länderspezifisch Ausnahmen geben, sodass mit der Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit die ursprüngliche Staatsangehörigkeit verloren geht. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten können.
Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens ist es erforderlich, dass Sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Hierfür lesen Sie sich das unten bereitgestellte Informationsblatt sorgfältig durch. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erhalten schriftlich einen Termin, um das Bekenntnis abzugeben.
Kosten: |
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Einbürgerung | 255,00 EUR |
Miteinbürgerung | 51,00 EUR |
Ablehnung des Antrags | 191,25 EUR |
Rücknahme des Antrags | 63,75 EUR |