Kommunalwahlen 2021

Wahlbekanntmachung: Sitzübergang (Prof. Dr. Beeken) im Kreistag Cloppenburg

Der Kreistagsabgeordnete des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) im Wahlbereich IV Cloppenburg Herr Tobias Vaske, Cloppenburg hat sein Mandat niedergelegt. Dieses wurde auf der Sitzung des Kreistages am 19.12.2023 gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) festgestellt.

Nach § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) geht dieser Sitz im Kreistag des Landkreises Cloppenburg auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der CDU Herrn Prof. Dr. Marco Beeken, Cloppenburg über.

Diese Feststellung hat gem. § 44 Abs. 5 NKWG der Kreiswahlleiter allein getroffen, da Zweifel über den Sitzübergang nicht bestehen. Der Sitzübergang wird hiermit nach § 44 Abs. 6 NKWG und § 77 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) öffentlich bekannt gegeben.

Herr Prof. Dr. Beeken hat das Mandat als Mitglied des Kreistages Cloppenburg angenommen und wurde in der Sitzung am 19.12.2023 nach § 60 NKomVG förmlich verpflichtet.

Cloppenburg, den 20.12.2023

Der Kreiswahlleiter des Landkreises Cloppenburg

Ludger Frische

Wahlbekanntmachung: Ausscheiden der Ersatzperson Maik Bakenhus

Der Kreiswahlleiter hat festgestellt, dass bei folgender Ersatzperson des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) gegeben sind und sie damit als Ersatzperson der Kreiswahl vom 12.09.2021 für die Wahlperiode 2021 bis 2026 ausgeschieden ist:

Maik Bakenhus, 49692 Cappeln
(Wahlbereich V – Cappeln-Essen-Emstek)

Diese Feststellung hat gem. § 44 Abs. 5 NKWG der Kreiswahlleiter allein getroffen, da Zweifel über das Ausscheiden der Ersatzperson nicht bestehen.

Das Ausscheiden der Ersatzperson wird hiermit gem. § 78 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 77 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) öffentlich bekannt gegeben.

Cloppenburg, den 19.10.2023

Der Kreiswahlleiter
des Landkreises Cloppenburg

Ludger Frische

Die vorstehende Bekanntmachung wird unter Aktuelles & Presse/Amtsblatt & Bekanntmachungen bereit gestellt. 

Wahlbekanntmachung: Sitzübergang (Karnbrock) im Kreistag Cloppenburg

Der Kreistagsabgeordnete des Wahlvorschlages der Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen / CDU Herr Hans Götting im am 05. Januar 2023 verstorben.

Gem. § 44 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist dieser Sitz im Kreistag des Landkreises Cloppenburg auf die Ersatzperson für den durch Personenwahl gewählten Bewerber des Wahlvorschlags der CDU übergegangen. Die nächste Ersatzperson nach der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber für Hans Götting ist Herr Klaus Karnbrock, 49624 Löningen.

Herr Karnbrock hat das Mandat angenommen.

Nach § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) mache ich den Sitzübergang hiermit öffentlich bekannt.

Cloppenburg, den 10.02.2023
Der Kreiswahlleiter des Landkreises Cloppenburg

Ludger Frische

Wahlbekanntmachung: Sitzübergang (Schmidt) im Kreistag Cloppenburg

Gemäß § 44 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 77 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit öffentlich bekannt:

Der Kreistagsabgeordnete des Wahlvorschlages der Alternative für Deutschland (AfD) im Wahlbereich V Emstek-Cappeln-Essen, Herr Wilfried Liers, hat das Mandat als Kreistagsabgeordneter nicht angenommen.

Gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 NKWG in Verbindung mit § 38 Abs. 2 NKWG geht der dieser Sitz im Kreistag des Landkreises Cloppenburg auf die Ersatzperson Herrn Timo Schmidt, 49632 Essen über.

Herr Schmidt hat die Sitznachfolge am 09.10.2021 angenommen.

Cloppenburg, den 13.10.2021
Der Kreiswahlleiter des Landkreises Cloppenburg

Ludger Frische

Wahlbekanntmachung: Endgültiges Wahlergebnis der Kreistagswahl

Der Kreiswahlausschuss hat am 16. September 2021 das endgültige Ergebnis der Wahl Kreistagswahl am 12.09.2021 wie folgt festgestellt:

 

Kreiswahlausschuss (Kreistagswahl)  
Wahlberechtigte 137.419
Wählerinnen/ Wähler 75.621
Ungültige Stimmzettel 1.282
Gültige Stimmzettel 74.339
Gültige Stimmen 218.535

 

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien und Wählergruppen insgesamt zustehen, entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument im Anhang.

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Cloppenburg, den 16. September 2021
Der Kreiswahlleiter des Landkreises Cloppenburg

Ludger Frische

Wahlbekanntmachung: Endgültiges Wahlergebnis der Landratswahl

Kommunalwahl am 12. September 2021 - Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Landratswahl im Landkreis Cloppenburg

Gemäß § 10 Abs. 1 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom
28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom
10. Dezember 2020 (Nds. GVBl. S. 477) und § 8 Abs. 4 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. August 2017 (Nds. GVBl. S. 255) wird nachstehend die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses des Landkreises Cloppenburg für die Kreistags- und Landratswahl bekanntgemacht:

 

Kreiswahlausschuss (Kreistagswahl)  
Wahlberechtigte 137.419
Wählerinnen/ Wähler 75.582
Ungültige Stimmzettel 1.926
Gültige Stimmzettel/ Stimmen 73.656
Verteilung der Stimmen auf die Wahlvorschläge:  
Wimberg, Johann 48.674
Riesenbeck, Stefan 24.982

 

Gewählter Bewerber: Johann Wimberg

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung des Wahlergebnisses Wahleinspruch erhoben werden. Der Wahleinspruch ist mit Begründung bei mir schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Cloppenburg, den 16. September 2021
Der Kreiswahlleiter des Landkreises Cloppenburg

Ludger Frische

Kommunalwahlen 2021: Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge

Für die Wahl des Kreistages und die Wahl der Landrätin/des Landrates Landkreis Cloppenburg am 12.09.2021
hat der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 29. Juli 2021 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Kreistagswahl 2021 - Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge

Kommunalwahlen 2021: Reduzierung der Unterstützungsunterschriften bei Wahlvorschlägen

Wahlbekanntmachung zur Wahl einer Landrätin/eines Landrates für den Landkreis Cloppenburg und für die Kreistagswahl am 12. September 2021 - Reduzierte Anzahl von Unterstützungsunterschriften bei der Einreichung von Wahlvorschlägen

Der niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz geändert. Dadurch wurde folgender § 52 d NKWG eingefügt:

§ 52 d NKWG Sonderregelungen für die Wahlen der Abgeordneten und die Direktwahlen am 12. September 2021
 
(1) Für die Wahlen der Abgeordneten am 12. September 2021 gilt § 21 Abs. 9 Satz 2 mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag unterzeichnet sein muss

  1. für die Gemeindewahl oder die Samtgemeindewahl in einer Gemeinde oder Samtgemeinde mit einer Einwohnerzahl
    a) bis zu 2.000 von mindestens 4
    b) von 2.001 bis 20.000 von mindestens 8 und
    c) von über 20.000 von mindestens 12,
  2. für die Kreiswahl von mindestens 12 und
  3. für die Regionswahl von mindestens 16 Wahlberechtigten des Wahlbereichs.

(2) Für die Direktwahlen am 12. September 2021 gilt § 45 d Abs. 3 Satz 2 mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag unterzeichnet sein muss von mindestens zweimal so vielen und für die Wahl in Gemeinden und Samtgemeinden mit bis zu 9.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens so vielen Wahlberechtigten des Wahlgebiets, wie der Vertretung Abgeordnete angehören.

Dadurch ergeben sich folgende Änderungen zu meinen Öffentlichen Bekanntmachungen vom 16.04.2021 „Wahlbekanntmachung zur Landratswahl“ und „Wahlbekanntmachung für die Kreistagswahl“:

Wahlvorschläge für den Kreistag müssen daher von mindestens 12 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen (§ 21 Abs. 9 NKWG).

Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern der Anlage 6 zur NKWO zu erbringen.
Gemäß § 21 Abs. 10 NKWG sind folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge von dieser Verpflichtung befreit:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)
  • Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM)
  • Die Unabhängigen – UWG Cloppenburg e.V. (UWG-CLP)
  • Einzelwahlvorschlag Tabeling (EWV Tabeling)

Vorschläge für die Wahl einer Landrätin/eines Landrates für den Landkreis Cloppenburg müssen daher von mindestens 96 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern der Anlage 6a zur NKWO zu erbringen.

Unterschriften sind nicht erforderlich für bisherige Amtsinhaber (§ 45 d Abs. 4 NKWG).

Außerdem sind gemäß § 45 d Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 10 NKWG für die folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge Unterschriften nicht erforderlich:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)
  • Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM)
  • Die Unabhängigen – UWG Cloppenburg e.V. (UWG-CLP)
  • Einzelwahlvorschlag Tabeling (EWV Tabeling)

Cloppenburg, den 24.06.2021

Der Kreiswahlleiter des Landkreises Cloppenburg

Ludger Frische

Kommunalwahlen 2021: Bekanntmachung Nachrücker Kreiswahlausschuss

Kommunalwahlen am 12. September 2021
Nachrücker in den Kreiswahlausschusses für die Kreistags- und Landratswahl

Gemäß § 8 Abs. 4 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. August 2017 (Nds. GVBl. S. 255) gebe ich hiermit bekannt, dass für den verstorbenen Beisitzer Edmund Sassen aus Cloppenburg Herr Johannes Meis, Neelandskamp 8, 49661 Cloppenburg in den Kreiswahlausschuss für die Kreistags- und Landratswahl berufen wurde.

Cloppenburg, den 28.05.2021

Der Kreiswahlleiter des Landkreises Cloppenburg

Ludger Frische

Landratswahl 2021: Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung für die Landratswahl am 12. September 2021

Aufgrund des § 16 Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom

  1. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom
  2. Dezember 2020 (Nds. GVBl. S. 477) gebe ich folgendes bekannt:

I. Wahltag

Die Wahl der Landrätin/des Landrates für den Landkreis Cloppenburg findet am Sonntag, dem 12. September 2021, statt.

II. Stichwahl

Eine etwaige notwendige Stichwahl findet am Sonntag, dem 26. September 2021, statt.

III. Unterschriften für Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein.

Jeder Wahlvorschlag muss außerdem von mindestens 240 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlgebiets persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Eine wahlberechtigte Person darf für jede Direktwahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde oder die Samtgemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Direktwahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde oder Samtgemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 45 d Abs. 3 NKWG).

Unterschriften sind nicht erforderlich für die bisherige Amtsinhaberin oder den bisherigen Amtsinhaber (§ 45 d Abs. 4 NKWG).

Außerdem sind gemäß § 45 d Abs. 4 in Verbindung mit § 21 Abs. 10 NKWG für folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge Unterschriften nicht erforderlich:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)· Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)
  • Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM)
  • Die Unabhängigen – UWG Cloppenburg e.V. (UWG-CLP)
  • Einzelwahlvorschlag Tabeling (EWV Tabeling)

IV. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrates müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften des 45 d NKWG sowie der §§ 32 ff. NKWO entsprechen.

Auf die niedersächsische COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung vom 22.02.2021 (Nds. GVBl. S. 75) wird hingewiesen.

V. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge

Ich fordere die Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerber*innen hiermit auf, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen. Die Wahlvorschläge sind spätestens

am Montag, dem 26. Juli 2021, bis 18.00 Uhr beim Kreiswahlleiter für den Landkreis Cloppenburg in Cloppenburg – Kreishaus, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg,

Zimmer 1.035 – einzureichen (§ 21 Abs. 2 NKWG).

Wahlvorschlagsverbindungen für die Direktwahl sind ausgeschlossen.

VI. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter, Lavesallee 13, 30169 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl bis zum 14. Juni 2021 angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 NKWG).

Cloppenburg, den 16.04.2021

Der Kreiswahlleiter des Landkreises Cloppenburg

Ludger Frische

Kreistagswahl 2021: Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung für die Kreistagswahl am 12. September 2021

Aufgrund des § 16 Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom

  1. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom
  2. Dezember 2020 (Nds. GVBl. S. 477) gebe ich folgendes bekannt:

I. Zahl der Vertreter*innen

Im Wahlgebiet des Landkreises Cloppenburg sind unter Berücksichtigung der vom Kreistag am 24. März 2020 erlassenen Satzung 48 Kreistagsabgeordnete zu wählen.

II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat durch Beschlussfassung im Umlaufverfahren am 28. Januar 2021 die Bildung der folgenden sechs Wahlbereiche beschlossen:

Wahlbereich I das Gebiet der Gemeinden Barßel und Saterland

Wahlbereich II das Gebiet der Stadt Friesoythe

Wahlbereich III das Gebiet der Gemeinden Bösel, Garrel und Molbergen

Wahlbereich IV das Gebiet der Stadt Cloppenburg

Wahlbereich V das Gebiet der Gemeinden Cappeln, Emstek und Essen

Wahlbereich VI das Gebiet der Stadt Löningen und der Gemeinden Lastrup und Lindern

III. Höchstzahl der Bewerber*innen auf einem Wahlvorschlag

1. Auf dem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe dürfen höchstens 11 Bewerberinnen und Bewerber für jeden Wahlbereich benannt werden (§ 21 Abs. 4 NKWG).

2. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin / eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer/eines wählbaren Bewerberin/Bewerbers enthalten (§ 21 Abs. 5 NKWG).

IV. Unterschriften der Wahlvorschläge

1. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 30 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen (§ 21 Abs. 9 NKWG).

2. Dies gilt nicht für Parteien und Wählergruppen, die bei Bestimmung des Wahltages am 31. Oktober 2020 mit mindestens einem Kreistagsmitglied im Kreistag des Landkreises Cloppenburg vertreten waren, sowie für Parteien, die mit mindestens einer Abgeordneten / einem Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertreten waren. Die/der Bundestagsabgeordnete muss jedoch im Lande Niedersachsen gewählt worden sein (§ 21 Abs. 10 NKWG). Diese Voraussetzungen treffen für folgende Parteien und Wählergruppen zu:· Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

· BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)· Freie Demokratische Partei (FDP)

  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)
  • Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM)
  • Die Unabhängigen – UWG Cloppenburg e.V. (UWG-CLP)
  • Einzelwahlvorschlag Tabeling (EWV Tabeling)

Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die beim Landkreis Cloppenburg nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind, ungültig.

V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretungen müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. NKWO entsprechen.

Auf die niedersächsische COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung vom 22.02.2021 (Nds. GVBl. S. 75) wird hingewiesen.

VI. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge

Ich fordere die Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerber*innen hiermit auf, die Wahlvorschläge je Wahlbereich möglichst frühzeitig einzureichen. Die Wahlvorschläge sind spätestens am Montag, dem 26. Juli 2021, bis 18.00 Uhr beim Kreiswahlleiter für den Landkreis Cloppenburg in Cloppenburg – Kreishaus, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg, Zimmer 1.035 – einzureichen (§ 21 Abs. 2 NKWG).

VII. WahlanzeigeDie unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter, Lavesallee 13, 30169 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl bis zum 14. Juni 2021 angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 NKWG).

Cloppenburg, den 16.04.2021

Der Kreiswahlleiter des Landkreises Cloppenburg

Ludger Frische

Wahlbekanntmachung: Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses

Kommunalwahl am 12. September 2021 Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses
für die Kreistags- und Landratswahl

Gemäß § 10 Abs. 1 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom
28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom
10. Dezember 2020 (Nds. GVBl. S. 477) und § 8 Abs. 4 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. August 2017 (Nds. GVBl. S. 255) wird nachstehend die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses des Landkreises Cloppenburg für die Kreistags- und Landratswahl bekanntgemacht:

 

Kreiswahlausschuss (Kreistagswahl)  
Vorsitzender: Erster Kreisrat Ludger Frische
Stellvertr. Vorsitzende: Kreisverwaltungsdirektorin Heike Honscha
Beisitzerin: Gabriele Heckmann
Pater-Laurentius-Straße 1
49661 Cloppenburg
Stellvertreterin: Sandra Diekmann-Ovelgönne
Im Wiesengrund 9
49692 Cappeln
Beisitzer: Edmund Sassen
Neißestr. 10
49661 Cloppenburg
Stellvertreter: Manuel Tepe
St.-Markus-Straße 21
49661 Cloppenburg
Beisitzer: Rudolf Arkenau
Schwalbenstraße 13
49692 Cappeln
Stellvertreter Hans-Jürgen Hoffmann
Lachsweg 1
49661 Cloppenburg
Beisitzer: Wilhelm Freye
Ritzereiweg 47
49661 Cloppenburg
Stellvertreter: Erwin Quint
Eschstraße 24
49632 Essen
Beisitzer: Fritz Thole
St.-Ludger-Str. 5
49661 Cloppenburg
Stellvertreter: Harry Lüdders
Eisenbahnstraße 30
49661 Cloppenburg
Beisitzer: Hans Marquart
Auf der Lage 19
49624 Löningen
Stellvertreter: Josef Rohen
Zum Winkel 10
49685 Emstek

 

Cloppenburg, den 05.03.2021
Der Kreiswahlleiter des Landkreises Cloppenburg

Ludger Frische

Wahlbekanntmachung: Benennung des Kreiswahlleiters

Kommunalwahlen am 12. September 2021
Benennung des Kreiswahlleiters

Gemäß § 7 Abs. 1 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 07.08.2017 (Nds. GVBl. S. 255) werden nachstehend die Namen und Anschriften des Kreiswahlleiters und seiner Stellvertreterin für den Landkreis Cloppenburg bekanntgegeben:

Kreiswahlleiter ist:

Erster Kreisrat
Ludger Frische
Landkreis Cloppenburg
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg

Stellvertreter des Kreiswahlleiters ist:

Kreisverwaltungsdirektorin
Heike Honscha
Landkreis Cloppenburg
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg

Cloppenburg, den 04. Februar 2021

Der Kreiswahlleiter des Landkreises Cloppenburg 

Ludger Frische

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