Bundestagswahl 2021

Bekanntmachung der Wahlkreisergebnisse

Bekanntmachung der Wahlkreisergebnisse der Bundestagswahl im Landkreis Cloppenburg am 26.09.2021

Gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) gebe ich das vom Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 30.09.2021 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bundestagswahl bekannt.

Cloppenburg, den 30.09.2021
Stellvertretende Kreiswahlleiterin des Bundestagswahlkreises 32 Cloppenburg-Vechta

Honscha

Bundestagswahl 2021: Feststellung der Briefwahlergebnisse

Bundestagswahl am 26. September 2021 -Feststellung des Briefwahlergebnisses im Wahlkreis 32 Cloppenburg-Vechta

Für die am 26. September 2021 stattfindende Bundestagswahl habe ich gemäß § 8 Abs. 1des Bundeswahlgesetzes (BWG) 31 Briefwahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses gebildet.

Die Briefwahlvorstände werden am Wahltage um 14:00 Uhr im Kreishaus Cloppenburg, Eschstraße 29, Cloppenburg, zusammentreten.

Die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses ist öffentlich.

Cloppenburg, den 08. September 2021
Der Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis
32 - Cloppenburg - Vechta

Ludger Frische

Bundestagswahl 2021: Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge

Gemäß § 26 Abs. 3 Bundeswahlgesetz i. V. m. § 38 Bundeswahlordnung gebe ich hiermit bekannt, dass der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 30. Juli 2021 folgende Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl im Wahlkreis 32 Cloppenburg-Vechta zugelassen hat und sich nach der Landesliste folgende Reihenfolge ergibt:

1. Breher, Silvia, Volljuristin / Bundestagsabgeordnete, geboren 1973 in Löningen
wohnhaft in Lindern
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen(CDU)

2. Bartz, Alexander, Betriebswirt, geboren 1984 in Vechta
wohnhaft in Vechta
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

3. Abeln, Carolin, Angestellte, geboren 1992 in Bremen
wohnhaft in Cappeln
Freie Demokratische Partei (FDP)

4. Herdt, Waldemar, Bundestagsabgeordneter, geboren 1962 in Sabelovka (Kasachstan)
wohnhaft in Neuenkirchen-Vörden
Alternative für Deutschland (AfD)

5. Dr. Meyer, Tanja, Gleichstellungsbeauftragte Universität Vechta, geboren 1973 in Neuss
wohnhaft in Lohne
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

6. Dobrowolski, Tom, Angestellter, geboren 1988 in Rostock
wohnhaft in Löningen
DIE LINKE (DIE LINKE)

16. Lorenz, Melanie, Büroangestellte, geboren 1986 in Plauen
wohnhaft in Löningen
Basisdemokratische Partei Deutschlang (dieBasis)

Cloppenburg, den 30. Juli 2021
Die stellvertretende Kreiswahlleiterin für den Bundestagswahlkreis
32 - Cloppenburg - Vechta

Honscha

Wahlbekanntmachung: Reduzierte Anzahl von Unterstützungsunterschriften bei der Einreichung von Wahlvorschlägen

Bundestagswahl am 26. September 2021 - Reduzierte Anzahl von Unterstützungsunterschriften bei der Einreichung von Wahlvorschlägen

Mit dem 26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 3. Juni 2021 wurde folgender § 52a eingefügt:

„§ 52a Unterstützungsunterschriften bei der Bundestagswahl 2021

Bei der Wahl des 20. Deutschen Bundestages gelten § 20 Abs. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes und § 34 Abs. 4 Satz 1 der Bundeswahlordnung mit der Maßgabe, dass die Zahl der danach erforderlichen Unterstützungsunterschriften jeweils auf ein Viertel reduziert ist.“

Dadurch ergibt sich folgende Änderung zur Öffentlichen Bekanntmachung „Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021“ vom 16. April 2021:

Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sowie Kreiswahlvorschläge von Wählergruppen und Einzelbewerber*innen müssen von mindestens 50 wahlberechtigten Personen des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen (§ 20 Abs. 2 Satz 2 BWG). Das Erfordernis von 50 Unterschriften gilt nicht für Kreiswahlvorschläge von Parteien nationaler Minderheiten (§ 20 Abs. 2 Satz 3 BWG)

Unverändert gilt:
Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 zur BWO zu erbringen.

Cloppenburg, den 21. Juni 2021
Der Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis
32 - Cloppenburg - Vechta

Ludger Frische