Juleica

Aktuelle Termine: Gruppenleiter*innen Grundkurs (Juleica):

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  • Du darfst auf der nächsten Freizeit als Betreuer mitfahren?
  • Du darfst bald eine Gruppe übernehmen?
  • Du darfst schon in einem Jugendtreff mithelfen?
  • Du willst lernen, was eine „Gruppe“ ist?
  • Du willst lernen, was man unter „leiten“ einer Gruppe versteht?
  • Du willst wissen, welche Rechte und Pflichten du hast

Du willst also Gruppenleiter*in werden?

Dann melde dich schnell an!!!

Termin: 27. – 29.09.2024 und 11. – 13.10.2024
Ort: Jugendherberge in Thüle
Kosten: 35,00 € (Unterkunft und Verpflegung)
Alter: mind. 16 Jahre

Für Schutzengel verlängert sich die Karte um 3 Jahre!

Gruppenleiter*innen-Grundlehrgang

Die Kreisjugendpflege bietet in jedem Jahr Gruppenleiteraus- und -fortbildungen für ehrenamtlich tätige Jugendliche und Erwachsene aus Vereinen und Verbänden im Landkreis Cloppenburg an.

Der Gruppenleiter*innen-Grundlehrgang richtet sich an Interessierte ab 16 Jahren, die ehrenamtlich eine Jugendgruppe leiten möchten. Die Teilnehmer*innen erlernen die Grundlagen, die sie für die eigenständige Leitung einer Gruppe benötigen.

Dazu gehören:

  • Ziele von Jugendarbeit
  • Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Situation von und Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Entwicklung von Gruppen
  • Leitungsverhalten, Aufsichtspflicht und Haftung
  • Gestaltung von Gruppenstunden und Freizeitmaßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Konfliktschlichtung

Die erfolgreiche Teilnahme an dem Gruppenleiter*innen-Grundlehrgang berechtigt dazu, die Juleica (Jugendleitercard) zu beantragen.

Für den Antrag auf Ausstellung der Juleica benötigen die Teilnehmer*innen neben dem erfolgreich absolvierten Grundlehrgang einen Nachweis über die Teilnahme an einem Grundkurs für "Erste Hilfe" (mindestens 12 Zeitstunden entsprechend 16 Schulungseinheiten). Die Erste-Hilfe-Bescheinigung darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Da die Juleica grundsätzlich für Ehrenamtliche ab 16 Jahren ausgestellt wird, sollten die Teilnehmer*innen mindestens 16 Jahre alt sein und wenn möglich schon erste Erfahrungen in der Jugendarbeit gesammelt haben (keine Bedingung).

Die Juleica ist jeweils für 3 Jahre gültig und kann durch die Teilnahme an mindestens einer Fortbildungsmaßnahme mit einer Dauer von mindestens 8 Zeitstunden um weitere 3 Jahre verlängert werden.

Die Teilnahme an dem Kurs berechtigt außerdem zur Verlängerung des Schutzengel-Ausweises um weitere 3 Jahre.

Bezuschussung von Gruppenleiteraus- und -fortbildungen

Um die Kosten für Vereine, Verbände und Jugendgruppen für die Teilnahme an Gruppenleiteraus- und -fortbildungen möglichst gering zu halten, kann die Kreisjugendpflege für eigene Fortbildungen Zuschüsse des Landes einwerben. Mit diesen Zuschüssen belaufen sich die Kosten für einen Gruppenleiter-Grundlehrgang der Kreisjugendpflege auf 35, - EUR pro Person.

Darüber hinaus bezuschusst die Kreisjugendpflege Gruppenleiteraus- und -fortbildungen von Vereinen und Gruppen auf Antrag mit 8, - EUR pro Tag.

Förderbedingungen:

  • Mindestalter der Teilnehmer*innen: 15 Jahre
  • Wohnsitz der Teilnehmer*innen: Landkreis Cloppenburg
  • Eintägige Bildungsveranstaltungen werden nur bei mindestens sechsstündiger Dauer berücksichtigt.
  • Bei mehrtägigen Bildungsveranstaltungen sind An- und Abreisetag zusammen nur als ein Teilnehmertag zu berücksichtigen; sie sind als zwei Teilnehmertage zu berücksichtigen, wenn
  • die Bildungsveranstaltung am ersten Tag bis 12.00 Uhr beginnt und am letzten Tag nach 15.30 Uhr endet oder
  • bei zweitägigen Bildungsveranstaltungen zwischen Freitag und Sonntag insgesamt mindestens acht Stunden Bildungsarbeit geleistet werden.
  • Dem Antrag muss eine von allen Teilnehmer*innen unterschriebene Teilnehmerliste beigefügt werden, welche genaue Adressangaben enthält.
  • Außerdem wird das Programm der Veranstaltung mit genauem zeitlichen Ablauf benötigt.

Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports

Gemäß dem "Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports" können ehrenamtlich tätige Leiter*innen von Jugendgruppen in der Jugendpflege und im Sport und deren Helfer (Jugendgruppenleiter*innen), die bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt sind, unter bestimmten Voraussetzungen Sonderurlaub für Zwecke der Jugendarbeit und des Jugendsports bei ihrem Arbeitgeber einreichen.

Das Gesetz gibt diesen Jugendleiter*innen einen Rechtsanspruch auf Arbeitsbefreiung, wenn die im Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausdrücklich werden auch die ehrenamtlichen Jugendleiter*innen, die als Beamte/Beamtinnen, Richter*innen, Angestellte oder Arbeiter*innen im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbezogen.

Dagegen können Beamte/Beamtinnen und Angestellte von Bundesbehörden, die in Niedersachsen ihren Sitz haben, das Gesetz nicht in Anspruch nehmen. Für sie gelten bundesgesetzliche Regelungen.

Auf Anfrage stellt die Kreisjugendpflege Bescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber für die Beantragung von Sonderurlaub aus.

Für die Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber für die Beantragung von Sonderurlaub werden folgende Angaben benötigt:

  • Name, Geburtsdatum, Anschrift
  • Arbeitgeber
  • Verein/Verband
  • Maßnahme, für die Sonderurlaub beantragt werden soll
  • Datum und Dauer der Maßnahme
  • Ort der Maßnahme