Jugendschutz

Eine der Aufgaben der Kreisjugendpflege im Landkreis Cloppenburg ist der Jugendschutz in der Öffentlichkeit.

Jugendschutz hat die Aufgabe, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine gesunde Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Ziel des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen und sie zu stärken gegenüber Beeinträchtigungen aller Art (§ 14 SGB VIII).

Jugendschutz soll als Leistung verstanden werden, welche die Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben präventiv (d.h. bevor etwas passiert ist) unterstützt und dazu beiträgt, die Entwicklung des Kindes zu fördern und vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Cyber-Mobbing Erste-Hilfe App

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Rund jeder dritte Schüler ist schon einmal im Internet gemobbt worden. Aber was tun, wenn man über WhatsApp beleidigt wird oder auf seiner Facebook-Seite fiese Posts liest? Mit der neuen Cyber-Mobbing Erste-Hilfe App bietet klicksafe jetzt kompetente und schnelle Unterstützung. Von Jugendlichen für Jugendliche entwickelt, erhalten Betroffene in kurzen Videoclips wertvolle Tipps, um sich gegen Cyber-Mobbing zu wehren.

Mobbing im Internet kann für Jugendliche zu einer ernsten Belastung werden. Das haben sich auch die Mitglieder des klicksafe-Youth Panels gedacht und die Cyber-Mobbing Erste-Hilfe App entwickelt. In kurzen Videoclips geben Jugendliche hier Betroffenen konkrete Verhaltenstipps, sprechen ihnen Mut zu und begleiten sie bei ihren ersten Schritten, gegen Cyber-Mobbing vorzugehen. Neben rechtlichen Hintergrundinformationen und Links zu Beratungsstellen finden Jugendliche auch Tutorials zum Melden, Blockieren oder Löschen von beleidigenden Kommentaren auf Social-Media-Plattformen.

Diskothekenbesuch unter 18 Jahren? - So geht's!

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) besagt, dass Jugendliche unter 16 Jahren sich ohne Begleitung gar nicht und Jugendliche ab 16 Jahren nur bis 24.00 Uhr in einer Gaststätte, Diskothek oder bei einer anderen Tanzveranstaltung aufhalten dürfen.

Wird dies trotzdem erlaubt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Da auch dem Gesetzgeber klar ist, dass Jugendliche mit zunehmendem Alter immer selbständiger und unabhängiger werden, hat das Jugendschutzgesetz im Jahr 2003 eine Neuerung eingeführt:

Jugendliche können sich nun in Begleitung einer durch die Eltern eingesetzten erziehungsbeauftragten Person (Erziehungsbeauftragte/r) in einer Gaststätte, Diskothek oder bei einer sonstigen Tanzveranstaltung aufhalten. Die erziehungsbeauftragte Person muss z.B. mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht stark alkoholisiert sein, um ihrer Aufsichtspflicht nachkommen zu können.

Um die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes besser umsetzen zu können, haben der Landkreis Cloppenburg und die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta gemeinsam mit den Diskothekenbetreibern im Landkreis einen Vordruck für die Erziehungsbeauftragung entwickelt. Dieser enthält alle wichtigen Informationen für Eltern und Erziehungsbeauftragte und muss vollständig ausgefüllt sowohl vom jeweiligen Jugendlichen als auch von der erziehungsbeauftragten Person während eines Diskothekenbesuchs mitgeführt werden.

Darüber hinaus haben die Diskothekenbetreiber im Jahr 2010 eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Umsetzung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes unterzeichnet.

Jugendmedienschutz

Ganz selbstverständlich wachsen Kinder mit Medien auf: CDs begleiten sie in den Schlaf, Computerspiele lassen sie in fremde Welten eintauchen und erste Erfolgserlebnisse am Bildschirm erleben, Kindersendungen im Fernsehen strukturieren ihre Freizeit, Jugendliche chatten und surfen im Internet.

Der Ort, an dem Kinder und Jugendliche zuerst den Umgang mit Medien erfahren und erlernen, ist die Familie. Neben Unterhaltung, Information und Kommunikation werden aber auch jugendgefährdende Inhalte transportiert.

Um darauf adäquat reagieren zu können, sind die Kenntnis von Medieninhalten und Informationen über die Mediennutzung von Mädchen und Jungen wichtig. Besonders Eltern sind gefordert, die Grundlagen für einen reflektierten Umgang mit Medien zu legen.

Zu folgenden Themenbereichen können Elternabende/Elternkurse veranstaltet werden:

Fernsehen:

  • Welche Fernsehsendungen lieben Kinder und warum?
  • Wie viel Fernsehen ist sinnvoll, wo sind die Grenzen?
  • Welche Inhalte machen Kindern Angst?
  • Verkraften Kinder und Jugendliche Gewaltdarstellungen im Fernsehen?
  • Wie wirkt Fernsehgewalt in Filmen und Nachrichten?
  • Welche Kontrollen und Beschwerdemöglichkeiten gibt es?
  • Wo kann ich mich über pädagogische Hilfen informieren?

Internet:

  • Was interessiert Kinder und Jugendliche am Computer, wohin surfen sie im Internet?
  • Welche Internetseiten kann man für Kinder empfehlen?
  • Auf welche Gefahren können Heranwachsende im Internet stoßen und wie kann man sie davor schützen?
  • Informationen zu Gewalt, Pornografie und Ekelbildern.
  • Welche Filtersysteme gibt es? Wer kontrolliert das Internet?
  • Welche Beschwerdestellen gibt es?
  • Warum chatten Kinder und Jugendliche so gerne?
  • Wo kann ich mich informieren?

Computerspiele:

  • Welche Genres favorisieren Mädchen und Jungen?
  • Welche Computerspiele sind empfehlenswert?
  • Machen Computerspiele wirklich gewalttätig?
  • Warum sind Action, Gewalt und Heldentum so bedeutende Themen für Jungen?
  • Wer legt die Altersfreigaben für Computerspiele fest?
  • Welche Kriterien gibt es?
  • Wo kann ich mich über gute aber auch über problematische Spiele informieren?

Handy / Werbung:

  • Handys schon für die Jüngsten?
  • Problematische Inhalte auf Handys: Wer produziert sie und wer nutzt sie?
  • Was kann ich gegen jugendgefährdende Inhalte tun?
  • Kostenfalle Handy? Wie schütze ich mich bzw. mein Kind?
  • Wie können Kinder dem Konsumdruck standhalten?
  • Wie kann Werbung erkannt und Werbekompetenz ausgebildet werden?
  • Welche Einrichtungen bieten Hilfe?

Kinder- und Jugendarbeitsschutz

Ein wesentlicher Garant für die Gesundheit ist deren aktiver Schutz. Dazu gehört auch der Schutz junger Menschen in der Arbeitswelt. Arbeitsschutz für Kinder und Jugendliche ist noch wichtiger als Arbeitsschutz für Erwachsene. Denn Kinder und Jugendliche sind weniger widerstandsfähig als Erwachsene und dürfen daher nicht den gleichen Belastungen ausgesetzt werden.

Neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz gibt es die Kinderarbeitsschutzverordnung, die besondere Regelungen für die Beschäftigung von Kindern ab 13 Jahren enthält.

Das Wichtigste zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz in Kürze:

Was ist erlaubt - was nicht?

unter 15 Jahre (Kind):

Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten. Ab 13 Jahren sind leichte Tätigkeiten wie Zeitung-Austragen, Botengänge, Gartenarbeit oder Nachhilfe erlaubt - aber nur 2 Stunden werktags bzw. 3 Stunden in landwirtschaftlichen Familienbetrieben. Es darf nur außerhalb der Unterrichtszeit und nur zwischen 6 und 20 Uhr gearbeitet werden.

über 15 Jahre (Jugendlicher):

Wenn 15-Jährige noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten sie nach dem Jugendarbeitsschutz als Kinder.

zwischen 15 und 17 Jahren (Jugendlicher):

unter bestimmten Beschränkungen ist Arbeiten erlaubt:

  • während der Schulferien max. 4 Wochen im Jahr
  • geeignete Tätigkeit
  • Arbeitszeit max. 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche; nicht an Wochenenden und Feiertagen (Ausnahme: Gastronomie, Seniorenheim)
  • Bei Schüler*innen, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, entfällt die Beschränkung auf 4 Wochen.

ab 16 Jahre:

für Tätigkeiten im Gaststätten- und Schaustellergewerbe, in mehrschichtigen Betrieben, in der Landwirtschaft, in Bäckereien/Konditoreien gelten andere Zeitgrenzen, aber mindestens 12 Stunden Freizeit zwischen 2 Arbeitstagen.

Tätigkeitsverbote für Jugendliche (ab 15 Jahren):

bei Übersteigen der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit, bei sittlichen oder gesundheitlichen Gefahren (z.B. durch Hitze, Kälte, Lärm, Umgang mit gefährlichen Stoffen)

Ausnahmen: wenn die Tätigkeiten zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind und unter Aufsicht erfolgen

Die Kontrolle der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes obliegt den Gewerbeaufsichtsämtern.

Keine Kurzen für die Kurzen

Ein Projekt der Suchtprävention zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes im Landkreis Cloppenburg

Hintergrund des Projektes
Bei landkreisweiten Jugendschutzkontrollen von Polizei, Ordnungsamt und Jugendamt wurde deutlich, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz auch nach Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes am 1. April 2003 nicht dem tatsächlichen Ausgehverhalten von Jugendlichen und ihrem Alkoholkonsum-Verhalten entsprechen.

Bei Großfeten (Zeltfeten, Karnevalsumzüge, Schützenfeste) werden immer häufiger Verstöße festgestellt, bei denen es nicht nur um die Übertretung der gesetzlich vorgegebenen Ausgehzeiten von Jugendlichen geht, sondern in verstärktem Maße auch um die Abgabe von Alkohol an und den Alkoholkonsum von Minderjährigen. Ein weiteres Problemfeld stellt die Abgabe von Alkoholika an Minderjährige durch Tankstellen, Kioske, Supermärkte etc. dar.

Der Konsum von Alkohol als legale Droge spielt in der ländlichen Region des Landkreises Cloppenburg bei den Erwachsenen nach wie vor eine große Rolle und wird weitgehend akzeptiert.

Der allgemeine Trend zum sinkenden Alter beim Erstkonsum unter Kindern und Jugendlichen lässt sich auch für den Landkreis Cloppenburg feststellen.

Dieser frühzeitige und übermäßige Alkoholkonsum Jugendlicher wurde bzw. wird schon viel zu lange bagatellisiert. Vor diesem Hintergrund des scheinbar weitgehend akzeptierten Alkoholkonsums Jugendlicher und des aus Sicht der Projekt-Initiatoren oft mangelnden Verantwortungsbewusstseins Erwachsener wurde die Aktion "Keine Kurzen für die Kurzen" ins Leben gerufen.

Die Initiative dazu ging vom Lastruper Karneval Verein von 1969 e. V. aus.

Initiatoren, Kooperationspartner und Sponsoren:

  • Lastruper Karnevalsverein von 1969 e. V.
  • Fachstelle für Suchtprävention der Stiftung Edith Stein,
  • Bürgermeister-Heukamp-Straße 22, 49661 Cloppenburg
  • Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta,
  • Bahnhofstraße 62, 49661 Cloppenburg
  • Landkreis Cloppenburg, Jugendamt / Kreisjugendpflege,
     Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg

Projektziele:

  • Stärkung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Themen Jugendschutz und Alkoholkonsum bei Jugendlichen, Einnehmen einer klaren Haltung
  • Einhaltung/Umsetzung des Jugendschutzgesetzes bei Festen und Grossveranstaltungen im Landkreis Cloppenburg
  • Sensibilisierung für verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol
  • Wahrnehmung der Vorbildfunktion Erwachsener
  • Rückgang von polizeilichen Auffälligkeiten (Straftaten und Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluß)
  • Multiplikatoren und Vernetzungsarbeit

Zielgruppen:

Erwachsene:

  • Eltern
  • Vereinsverantwortliche
  • Geschäftsleute
  • Gastwirte
  • Lehrer
  • alle Bürger

Kinder und Jugendliche:

  • Angebote in Jugendarbeit und Schule


 
Neben der Zusammenarbeit mit einzelnen Gruppen und Vereinen in den Städten und Gemeinden im Landkreis sind wir eine Kooperation mit dem Kreissportbund Cloppenburg und dem Landessportbund Niedersachsen eingegangen. Gemeinsam haben wir mehrere Module zu den Themen Jugendschutz und Alkoholprävention entwickelt und bringen diese in die Übungsleiterausbildung mit ein. Eine weitere Kooperation haben wir mit den Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg. Dort schulen wir die Auszubildenden im Fachbereich Einzelhandel zum Bereich Jugendschutz und geben Handlungstipps für die praktische Umsetzung. Darüber hinaus bieten wir Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Tankstellen, Kioske) die Möglichkeit an, Informationsveranstaltungen zum Jugendschutz in Anspruch zu nehmen.

Wir hoffen natürlich, dass die bereits laufenden Aktionen einen Anreiz für andere darstellen, das Projekt bei weiteren Veranstaltungen von Vereinen, Präventionsräten und anderen Gruppen im Landkreis Cloppenburg umzusetzen.

Zur Information geben die Initiatoren in Verbindung mit einem Informationsgespräch an Interessierte eine Projektbeschreibung über den Aufbau und den bisherigen Verlauf des Projektes heraus.

Die Projektbeschreibung soll Interessierten die Möglichkeit bieten, sich an der Aktion zu beteiligen. Um eine größtmögliche Wirkung zu erzielen, ist es den Initiatoren wichtig, dass die Projektmaterialien ausschließlich in Zusammenhang mit einer Information durch die Kooperationspartner und sich anschließenden vertiefenden Gesprächen und Aktivitäten bereitgestellt werden.

Wer Interesse an einer Beteiligung an dem Projekt "Keine Kurzen für die Kurzen" hat oder weitere Informationen haben möchte, kann sich wenden an:

  • Fachstelle für Suchtprävention der Stiftung Edith Stein
     Präventionsfachkraft: Frau Katharina Deeken
     Am Capitol 4
     49661 Cloppenburg
     Tel.: 04471 85960

  • Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
    Beauftragter für Jugendsachen: Herr KHK Harald Nienaber
    Bahnhofstraße 62
    49661 Cloppenburg
    Tel.: 04471 1860 107

  • Landkreis Cloppenburg
    Jugendamt/ Kreisjugendpflege: Frau Alexandra Pille
    Eschstraße 29
    49661 Cloppenburg
    Tel.: 04471 15 218