Für jedes Kind stellen Trennung und Scheidung der Eltern ein einschneidendes Lebensereignis dar. Die Veränderung der familiären Situation bedeutet häufig eine große Belastung für die Kinder.
Lebensbereiche müssen neu gestaltet werden und vertraute Beziehungen verändern sich.
Die Trennungs- und Scheidungsberatung des Jugendamtes bietet:
- Beratung von Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen wollen oder die sich bereits getrennt haben
- Beratung in Fragen rund um das Umgangsrecht
- Beratung in Fragen rund um das Sorgerecht (gemeinsame oder alleinige elterliche Sorge)
- Gespräche mit beiden Elternteilen gemeinsam, Einzelgespräche mit Vätern oder Müttern, Gespräche mit betroffenen Kindern und Jugendlichen
- Unterstützung bei der Gestaltung einer Umgangsregelung
- Vermittlung in Gesprächen im Einzelfall bei Auseinandersetzungen der Eltern, die das Sorge- oder Umgangsrecht betreffen
- Mitwirkung (Stellungnahme) beim Familiengericht in Umgangs- oder Sorgerechtsangelegenheiten
Der Flyer der Trennungs- und Scheidungsberatung im Downloadbereich am Ende dieser Seite gibt Ihnen detaillierte Informationen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes stehen Ihnen gern für Ihre Fragen zur Verfügung. Die Zuständigkeit richtet sich nach Wohnort und Nachnamen des Kindes.