Budgetierung Kindertageseinrichtungen

Förderung von Kindertageseinrichtungen

Das Jugendamt unterstützt kommunale, kirchliche und freie Träger von Kindertageseinrichtungen bei der Schaffung neuer Betreuungsplätze und durch die Umsetzung verschiedener Förderprogrammen und Förderrichtlinien. 

Primär nehmen im Landkreis Cloppenburg die Städte und Gemeinden die Aufgaben für den Bereich der Kindertagesstätten wahr.

Eine Auflistung der Kindergärten und Kinderkrippen sowie weitere Informationen zu den einzelnen Einrichtungen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Der Landkreis gewährt für Neubauten/ Erweiterungen mit Schaffung neuer Kindergartenplätzen einen Pauschalbetrag pro Platz entsprechend der jährlich vom statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten und veröffentlichten prozentualen Steigerungsrate für Baugewerke. Auch Krippenplätze werden vom Landkreis Cloppenburg über eine Betriebskostenpauschale gefördert.

Die Kindertagespflege fördert der Landkreis Cloppenburg gemäß der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege. Die entsprechende Satzung finden Sie hier.

Die Kindertagespflege dient dazu, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres vorzuhalten.

Für die Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen, die Vermittlung der Kinder, der Qualifizierung und Fortbildung der Tagespflegepersonen hat der Landkreis Cloppenburg ein Kindertagespflegebüro eingerichtet.

Ferner unterstützt der Landkreis Kindertagespflegepersonen bei Anträgen zu Investitionszuschüssen nach der Richtlinie zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren (RAT) .