
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein Fachdienst innerhalb des Jugendamtes und wird im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (14 - 17 Jahre) oder Heranwachsenden (18-20 Jahre) beteiligt.
Die Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren beraten den jungen Straftäter und seine Familie in allen Phasen des Strafverfahrens, nehmen an Gerichtsverhandlungen teil und bringen hier insbesondere sozialpädagogische Gesichtspunkte zur Geltung. In diesem Zusammenhang wird nach ausführlichen Gesprächen mit dem Beschuldigten und ggfls. Angehörigen ein schriftlicher Jugendgerichtshilfebericht erstellt, in dem u.a. auf dessen Entwicklungsgeschichte und seine persönliche Lebenssituation eingegangen wird. Bei Jugendlichen trifft die Jugendhilfe im Strafverfahren eine Einschätzung zur strafrechtlichen Verantwortungsreife, bei Heranwachsenden nimmt sie Stellung zur Anwendung von Jugendrecht oder allgemeinem Strafrecht. Während der Hauptverhandlung nimmt die Jugendhilfe im Strafverfahren auch Stellung zu jugendrichterlichen Maßnahmen.
Eine wichtige Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist es zudem, frühzeitig zu prüfen, ob es Alternativen zum förmlichen Verfahren (z.B. Diversion) gibt, oder ob ggfls. eine Teilnahme an den Ambulanten Sozialpädagogischen Angeboten für straffällige Jugendliche und Heranwachsende bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung erfolgen sollte. Sofern durch jugendrichterliches Urteil oder im Diversionsverfahren Arbeitsauflagen verhängt wurden, vermittelt die Jugendhilfe im Strafverfahren den Jugendlichen/Heranwachsenden in eine entsprechende Einsatzstelle, kontrolliert die ordnungsgemäße Erledigung und informiert Gericht oder Staatsanwaltschaft über Erfüllung/Nichterfüllung der Auflage.
Sofern gegen einen Jugendlichen ein Untersuchungshaftbefehl erlassen werden soll, ist die Jugendhilfe im Strafverfahren unverzüglich zu unterrichten. Anschließend erfolgt umgehend eine Kontaktaufnahme zum Beschuldigten und seiner Familie mit dem Ziel, ggfls. die Untersuchungshaft durch alternative Maßnahmen zu vermeiden
Wird die Untersuchungshaft vollstreckt, hält die Jugendhilfe im Strafverfahren während der gesamten Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt Kontakt zum Jugendlichen/Heranwachsenden und bereitet gemeinsam mit ihm die Hauptverhandlung vor.
Während des Vollzugs einer Jugendstrafe bleibt die Jugendhilfe im Strafverfahren ebenfalls in Verbindung mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden und ist ihm nach Haftverbüßung bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft behilflich.
Ambulante Sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende:
Spezielle Angebote der Jugendgerichtshilfe können z.B. sein:
- Teilnahme an einem Sozialen Trainingskurs
- Teilnahme an einem Verkehrserziehungskurs
- Teilnahme an einem Anti-Aggressivitäts-Training
- Betreuung durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes
- Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs
In Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes könnte ggfls. auch eine Vermittlung in weiterführende sozialpädagogische Angebote erfolgen.
Für die Koordinierung ambulanter Maßnahmen ist Frau Böckmann zuständig.
Ihre Ansprechpersonen sind:
Ansprechperson |
Wohnort |
Frau Knoll |
Cappeln, Emstek, Essen, Lastrup, Lindern, Löningen, Molbergen |
Frau Keller |
Cloppenburg |
Herr Nowarra |
Barßel, Bösel, Friesoythe, Garrel, Saterland |