Muss ich mich an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen?
Im Regelfall müssen keine Beiträge zu den Aufwendungen der Eingliederungshilfe geleistet werden. Es kann aber ein Beitrag in Höhe der für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen gefordert werden, zum Beispiel für die Kosten des Mittagessens in einem Integrationskindergarten, heilpädagogischen Kindergarten oder Sprachheilkindergarten.
Sie erhalten von der für Sie zuständigen Ansprechperson rechtzeitig die für Sie persönlich zutreffenden Regelungen und gegebenenfalls einen Fragebogen, in dem Sie die wichtigen Informationen zum Einkommen und Vermögen eintragen können.