Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Wir fördern die Eingliederung von jungen Menschen mit Behinderung, damit Kinder und Jugendliche sich bestmöglich entwickeln können. Wir ermitteln den individuellen konkreten Bedarf von Kindern und Jugendlichen personenzentriert.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören unter anderem

  • Integrative und heilpädagogische Hilfen für noch nicht schulpflichtige Kinder, zum Beispiel
    • heilpädagogische Frühförderung
    • Besuch eines Integrationskindergarten, heilpädagogischen Kindergarten, Sprachheilkindergarten
  • Integrationshilfe/Schulbegleitung für Kinder
  • Besuch einer Tagesbildungsstätte
  • Besuch einer Förderschule (zum Beispiel Kardinal-von-Galen-Haus in Dinklage)
  • Autismus-Therapie
  • Betreuung in einer Pflegefamilie
  • Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung in Internaten
  • Gewährung von Hilfsmitteln
  • Persönliches Budget, zum Beispiel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für Eingliederungshilfeleistungen an Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Schulpflicht mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung ist der Landkreis Cloppenburg, wenn Ihr Kind aus dem Landkreis Cloppenburg kommt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Beim Landkreis Cloppenburg können Sie um Beratung und Unterstützung bitten. Für die Eingliederungshilfeleistungen ist ein formloser Antrag notwendig oder Sie nutzen einen der Antragsvordrucke. Gegebenenfalls werden Sie gebeten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.

Wie ist der Verfahrensablauf?

Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen für Ihr Kind zu ermitteln. In der Regel findet ein persönliches Gespräch mit Vertretern aus dem Gesundheitsamt statt.

Nach der Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid vom Sozialamt.

Voraussetzungen

Sie können Eingliederungshilfe beantragen, wenn

  • Ihr Kind eine Behinderung hat.
  • Ihr Kind von einer Behinderung bedroht ist.
  • Die Behinderung Ihr Kind im täglichen Leben einschränkt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Muss ich mich an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen?

Im Regelfall müssen keine Beiträge zu den Aufwendungen der Eingliederungshilfe geleistet werden. Es kann aber ein Beitrag in Höhe der für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen gefordert werden, zum Beispiel für die Kosten des Mittagessens in einem Integrationskindergarten, heilpädagogischen Kindergarten oder Sprachheilkindergarten.

Sie erhalten von der für Sie zuständigen Ansprechperson rechtzeitig die für Sie persönlich zutreffenden Regelungen und gegebenenfalls einen Fragebogen, in dem Sie die wichtigen Informationen zum Einkommen und Vermögen eintragen können.

Frau Müh­ring

Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg
Fax: 04471 85 697
3.048

An­trä­ge Teil­ha­be für Kin­der und Ju­gend­li­che