Bildungspaket

Allgemeines

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket).

Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, hat einen Anspruch auf das Bildungspaket.

Was steckt dahinter?

Mittagessen in Kindertagesstätte, Schule und Hort

Kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege. Ohne zusätzliche Kosten für die Eltern ist das Mittagessen für jedes hilfebedürftige Kind gesichert. Eine kostenfreie gemeinschaftliche Mittagsverpflegung ist an Schultagen auch in enger Kooperation zwischen Schule und Tageseinrichtung möglich (Hortkinder/Kooperationsvertrag).

Lernförderung (Nachhilfe)

Schüler*innen können Lernförderung außerhalb der Schulzeit erhalten, wenn die Schule die Notwendigkeit der Lernförderung für die Erreichung der Lernziele der Klasse bestätigt und die Schule selbst kein vergleichbares Förderangebot bereitstellt.

Kultur, Sport, Freizeit

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird für die Teilnahme an Sport, Spiel und Kultur ein Betrag von monatlich bis zu 15,00 Euro übernommen, z. B. als Vereinsbeitrag für den Sportverein oder für die Musikschule. Die Leistung wird pauschaliert über die BildungsKarte erbracht. Ausreichend ist insoweit ein Nachweis, aus dem sich die Teilnahme an einer der gesetzlich bestimmten Aktivitäten (zum Beispiel Mitgliedschaft im Sportverein oder Unterricht in einer Musikschule) ergibt.

Schulbedarf

Es wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 150,- Euro pro Schuljahr anerkannt, und zwar 100 Euro für das erste Schulhalbjahr und 50 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Außerdem wird der persönliche Schulbedarf ab 2021 jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht. Diese Beträge erhalten Sie, um Schulmaterialien für Ihr Kind zu beschaffen (z. B. Schulranzen, Sportzeug, Taschenrechner oder Materialien zum Schreiben, Rechnen, Malen, Basteln).

Ausflug/Klassenfahrt

Die tatsächlichen Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden übernommen und von der zuständigen Stelle direkt an die Schule oder Kita überwiesen.

Schülerbeförderung

Im Landkreis Cloppenburg werden in der Regel die Kosten für die Schülerbeförderung vom Kreisschulamt übernommen. Sollte Ihr Kind eine Schule außerhalb des Kreisgebietes besuchen und das Schulamt nicht die vollständigen Beförderungskosten übernehmen, kann ein Anspruch auf Übernahme des Eigenanteils aus dem Bildungspaket bestehen.

An wen können Sie sich wenden?

Wer Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen möchte, wendet sich bitte an die Stelle, die auch die Hauptleistung bewilligt hat (Ausnahme: Kinderzuschlag)

 

Leistung

Zuständige Stelle für das Bildungspaket

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Jobcenter

Wohngeld,
 Kinderzuschlag,
 Sozialhilfe oder
 Asylbewerberleistungen

Stadt/Gemeinde des Wohnsitzes

 

 

 

 

 

Für nähere Informationen wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle:

Jobcenter im Landkreis Cloppenburg
Team Cloppenburg
Pingel-Anton-Platz 5
49661 Cloppenburg
Telefon: (0 44 71) 18 0 53 500
 
Jobcenter im Landkreis Cloppenburg
Team Friesoythe
Thüler Straße 3
26169 Friesoythe
Telefon: (0 44 91) 92 41 80

Die Kontaktdaten ihrer Stadt oder Gemeinde finden Sie hier.

Was ist zu tun?

Arbeitslosengeld II, Sozialleistungen und Asylbewerberleistungen: Die Ansprüche werden im Wesentlichen mit dem Antrag auf die Hauptleistung geltend gemacht. Der Gesetzgeber verzichtet damit auf eine gesonderte Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Lediglich für die Lernförderung ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig.

Damit die für Sie zuständige Stelle weiß, welche Bedarfe für Sie bzw. für Ihr Kind wichtig sind und somit sichergestellt wird, dass Ihr Kind auch wirklich alle Leistungen in Anspruch nehmen kann und Sie rechtzeitig alle erforderlichen Nachweise einreichen, füllen Sie bitte den Vordruck „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ (Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeitrag), Ausflüge/Klassenfahrten und Schülerbeförderung) vollständig aus und reichen diesen bei der zuständigen Stelle mit den jeweiligen Nachweisen wieder ein.

Wohngeld und Kinderzuschlag: Hier hat der Gesetzgeber nicht auf eine gesonderte Antragstellung verzichtet. Zur Vereinheitlichung der Verfahrensweisen ist auch hier der Vordruck „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ (Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeitrag), Ausflüge/Klassenfahrten und Schülerbeförderung) vollständig auszufüllen und bei der zuständigen Stelle mit den jeweiligen Nachweisen wieder einzureichen.

Für alle Leistungsberechtigten, die Lernförderung in Anspruch nehmen wollen, ist der Datenerhebungsbogen Lernförderung zu verwenden und mit der ausgefüllten Schulbescheinigung sowie Kostenbescheinigung des Anbieters an die zuständige Stelle zu richten.

Entsprechende Vordrucke liegen bei allen zuständigen Stellen im Landkreis Cloppenburg aus oder können im Downlodbereich auf der rechten Seite abgerufen werden.

Alle Leistungen, mit Ausnahme des Schulbedarfs, werden nicht in Geld, sondern als Sach- oder Dienstleistung bewilligt.

Die Bereiche Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Ausflüge/Klassenfahrten sowie Kultur, Sport und Freizeit werden über die BildungsKarte abgewickelt. Diese erhalten Sie bei der erstmaligen Beantragung einer der vier Leistungen.

Bildungskarte

Bildungskarte

Sie müssen die Karte beim Leistungsanbieter, der durch den Landkreis Cloppenburg für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Abrechnung freigegeben wurde, vorlegen. Dieser kümmert sich dann um eine „Abbuchung“ von der Bildungskarte. Im Bereich Sport, Freizeit und Kultur können Sie selbst Überweisungen an registrierte Anbieter vornehmen.

Welche Anbieter in Ihrer Region freigegeben sind und wo Sie Ihre Karte genau nutzen können, erfahren Sie im Internet über die Suchfunktion der BildungsKarte-Webseite.

 

Sollte der Anbieter noch nicht vom Landkreis Cloppenburg freigegeben worden sein, so bitten Sie den ausgesuchten Anbieter sich für die Bildungskarte registrieren zu lassen und Kontakt mit dem Landkreis Cloppenburg aufzunehmen.

Was muss ich als Anbieter beachten?

Die Abrechnung der Lernförderung, Mittagsverpflegung, Ausflüge/Klassenfahrten und sozialkulturelle Teilhabe erfolgen über die digitale BildungsKarte. Zur Abrechnung dieser Leistungen können sich Anbieter online über die BildungsKarte-Webseite (siehe Linkliste am Ende der Seite) registrieren. Um eine Registrierung durchzuführen, klicken Sie bitte auf der genannten Webseite das Feld „Für den Leistungserbringer“ an. Weitere Informationen erhalten Sie im Downloadbereich am Ende dieser Seite. Dort ist ein Leitfaden zur Registrierung als Anbieter hinterlegt.

 Neben der v.g. Registrierung ist für die Prüfung der Freigabe ist in der Regel ein erweitertes Führungszeugnisses der verantwortlichen Person beim Landkreis Cloppenburg vorzulegen, das nicht älter als 3 Monate ist. Dieses können Sie entweder bei Ihrer Registrierung auf der BildungsKarte-Webseite (siehe Linkliste am Ende der Seite) bei der Eingabe Ihrer persönlichen Daten hochladen, so dass es dem Landkreis Cloppenburg direkt bei Ihrer Registrierung bereits vorliegt oder Sie können es per Post an den

Landkreis Cloppenburg
 50.1 - Bildung und Teilhabe
 Eschstraße 29
 49661 Cloppenburg

übersenden. Bitte bedenken Sie, dass Sie bei einer postalischen Übersendung auch den Instituts. bzw. Vereinsnamen angeben, damit das erweiterte Führungszeugnis zugeordnet werden kann. Erst nach Vorlage des Führungszeugnisses wird die Freigabe als Anbieter durch den Landkreis Cloppenburg geprüft. Eine Abrechnung von Leistungen ist erst nach erfolgreicher Registrierung möglich.

Auf die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses kann in folgenden Fällen verzichtet werden:

  • Lernförderanbieter, die im aktiven Schuldienst sind bzw. bei einer Schule beschäftigt sind (z.B. pädagogische Mitarbeiter*innen)
  • gewerbliche Institute, gemeinnützige Träger, freie Träger der Jugendhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege, eingetragene Vereinen und Stiftungen

Zusatz für Anbieter der Lernförderung: Neben der Registrierung müssen Sie als Anbieter im Bereich Lernförderung noch eine Vereinbarung zur Umsetzung und Abrechnung der Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets mit dem Landkreis Cloppenburg abschließen. Die Vereinbarung erhalten Sie im Downloadbereich am Ende dieser Seite. Diese senden Sie bitte in 2-facher Ausfertigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den notwendigen Nachweisen an den

Landkreis Cloppenburg
 50.1 - Bildung und Teilhabe
 Eschstraße 29
 49661 Cloppenburg.

Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen sowie erfolgreicher Registrierung wird der Landkreis Cloppenburg die Freigabe prüfen und Ihnen eine gegengezeichnete Ausfertigung der Vereinbarung zukommen lassen.

Weitere Informationen zur Abrechnung über das Webportal erhalten Sie in dem Leitfaden zur Web-Anwendung der Sodexo Bildungskarte, den Sie im Downloadbereich am auf dieser Seite finden.