Bedarfsermittlung im Rahmen der Eingliederungshilfe
Im Rahmen eines Antrags auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, der beim Sozialamt des Landkreises gestellt wird, wird die Bedarfsermittlung durch den Sozialen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt. Hierfür wird das für Niedersachsen erarbeitete Bedarfsermittlungsinstrument B.E.Ni. (BedarfsErmittlungNiedersachsen) angewendet. Dieses wurde vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, einstellungs- und umweltbedingte Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderung von Anfang an die volle Teilhabe zu ermöglichen, erstellt.
In einem persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller und/oder dessen gesetzlichen Vertreter wird der individuelle Bedarf ermittelt. Gemeinsam wird überlegt, welche Ziele der Antragsteller mit Hilfe der Eingliederungshilfe erreichen möchte. Das Ergebnis der Bedarfsermittlung wird dem Sozialamt mitgeteilt. Das Sozialamt erstellt nach Prüfung des Antrags einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
Sprachberatung
Vom Land Niedersachsen wird für Kinder mit Sprachentwicklungsverzögerungen eine Überprüfung durch die Fachberatung Hören und Sprache angeboten. Die Koordinierung der Vorstellung im Landkreis Cloppenburg erfolgt durch die Sprachberatung im Gesundheitsamt. Das Angebot gilt in erster Linie für Kinder und Jugendliche mit schweren und komplexen Störungen der Sprache (rezeptiv und expressiv) sowie Kommunikationsstörungen, die
- hartnäckig und lang andauernd (mindestens 6 Monate) sind
- sozial-emotionale Probleme nach sich ziehen
- bereits längere Zeit ambulant behandelt wurden (ca. 20 - 30 Therapieeinheiten) mit kaum erkennbaren Therapiefortschritten und/oder Frühförderung/ Sprachförderung erhalten haben
- Kinder mit Beeinträchtigungen der Hörfähigkeit (ab Kleinkindalter) bzw. mit Hinweisen auf auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS) ab ca. 3 - 4 Jahren.
- Der HNO-Status sollte möglichst bereits vor der Vorstellung im Gesundheitsamt abgeklärt sein.