Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Badewasser / Badegewässer

Einwandfreies Badewasser ist Voraussetzung, dass Schwimmen und Baden tatsächlich gesund erhält. - Keine Badekultur ohne Bäderhygiene! Schwimmen und Baden gehören zu den wenigen Freizeitsportarten, die jeder Altersgruppe sowie auch Behinderten und sonst in ihrer Körperlichen Bewegungsfähigkeit eingeschränkten Menschen zugänglich sind.

Da Badewasser gleichzeitig aber auch ein guter Überträger von Mikroorganismen ist und jeder Badegast mehrere Millionen Bakterien, Viren, Pilze und sonstige Mikroorganismen in das Badewasser abgibt, muss das Badewasser in öffentlichen Hallen- und Freibädern so behandelt werden, dass die Infektionsgefahr beherrscht werden kann. Dies erfolgt über die technische Badewasseraufbereitung.

Außerdem muss der Badegast durch sorgfältige Körperreinigung vor dem Baden und entsprechendes Verhalten im Bad selber dafür sorgen, dass die Verschmutzung des Schwimmbeckenwassers und der Barfußflächen so gering wie möglich bleiben.

Ein neuer Trend in der Bäderlandschaft sind die sogenannten Kleinbadeteiche. In Kleinbadeteichen sollen die durch die Badegäste eingetragenen Verunreinigungen durch biologischen Abbau aus dem Badewasser entfernt werden, eine Desinfektion mit Chlor kann nicht erfolgen. Im Landkreis existiert bislang eine derartige Anlage.

Badeseen

Überwachung, Prüfung und Entnahme von Proben der Badeseen während der Saison (15.05. bis 15.09.)

Im Landkreis Cloppenburg befinden sich z. Zt. drei öffentliche Badeseen:

  • Thülsfelder Talsperre, Garrel:
    Die Thülsfelder Talsperre in der Gemeinde Garrel verfügt über drei Badestellen:
    • im Süden Hotel Einhaus
    • an der Ostenseite Hotel Dittrich
    • und im Norden Hotel Seeblick

Die drei Badestellen sind entlang der B 72 ausgewiesen.

 

  • Badesee Halen, Emstek:
    In der Gemeinde Emstek im Ortsteil Halen befindet sich der 11 Hektar große Badesee Halen, der durch Folgenutzung eines ehemaligen Baggersees mit seinem Sandstrand und der großflächigen Liegewiese zum Ziel für Erholungssuchende und Badelustige geworden ist.
    Der Badesee ist leicht erreichbar, von der B 213 (Ahlhorn/Cloppenburg) folgt man den Wegweisern in Richtung Emstek-Halen und gelangt dann über die Baumwegstrasse direkt zum Badesee. Von der B 72 (Cloppenburg/Vechta) fährt man direkt in die Ortschaft Emstek, von dort aus ist der Weg zum Badesee gut ausgeschildert. An allen Zufahrten sind gut ausgebaute Fuß- und Radwege vorhanden.

 

  • Badesee Hollener See, Saterland:
    Der ca. 9,5 ha große Hollener See liegt etwas außerhalb der Ortschaft Ramsloh, in der Gemeinde Saterland. Seinen besonderen Reiz erhält dieser Badesee durch ein angrenzendes Wäldchen, das zum Spazieren und Wandern einlädt. Der benachbarte Zeltplatz mit Grillhütte ist bei vielen Jugendgruppen beliebt. In der Vergangenheit haben hier schon zahlreiche Zeltlager stattgefunden, aber auch einzeln Zeltende sind herzlich willkommen.
    Über die Bundesstraße B 72, Abfahrt Ramsloh/Scharrel kann der Badesee erreicht werden. Nach der Abfahrt folgt man ca. 1 km dem Straßenverlauf in Richtung Ramsloh, dann über den Barselkeweg der Beschilderung zum Badesee.
    Unter Berücksichtigung der mikrobiologischen und chemischen Untersuchungsergebnisse der letzten vier Jahre wurden die Badeseen 2012 erstmalig nach den Kriterien der EU bewertet und eingestuft. Nach der EU-Badegewässerrichtlinie gibt es vier Einstufungsmöglichkeiten von ausgezeichneter, guter, ausreichender bis hin zu mangelhafter Wasserqualität. Die Badeseen im Landkreis Cloppenburg sind alle mit ausgezeichneter Wasserqualität eingestuft.

Weitere Daten über die einzelnen Badegewässer können sie beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt unter Badegewässerqualität einsehen.

Im Rahmen der Überwachung ist das Gesundheitsamt auf die Mitwirkung der Bevölkerung angewiesen. Badegäste können Vorschläge, Anmerkungen aber auch Beschwerden an das Gesundheitsamt herantragen. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch über die Nummer 04471-15 247 oder per E-Mail an j.meyer@lkclp.de erfolgen.

Öffentliche Wasserversorgung

Der Landkreis Cloppenburg bezieht sein Trinkwasser aus Tiefenbrunnen von den Wasserwerken des OOWV aus Thülsfelde, Großenkneten, Ammerland und von dem Wasserverband Hümmling.

Aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers in Form von Untersuchungsergebnissen bieten die jeweiligen Wasserverbände auf ihrer Homepage an. Dort finden Sie auch Angaben über die Auswahl geeigneter Materialien für die Trinkwasser-Installation.

Trinkwasser

Es ist unser wichtigstes Lebensmittel und ein kostbares Gut. Das Trinkwasser unterliegt von der Gewinnung bis zur Entnahme am Wasserhahn der Verbraucher der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Dies betrifft nicht nur die öffentliche Wasserversorgung, sondern auch private Hausbrunnen und mobile Wasserversorgungsanlagen als auch die Überwachung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Einrichtungen, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Sportanlagen, Mietshäuser). In die Überwachung können auch privat genutzte Gebäude (z. B. bei Verdacht auf vorhandene Bleileitungen) einbezogen werden.

Im Rahmen der Überwachung werden Trinkwasserproben zur Untersuchung entnommen oder Untersuchungen beauftragt. Wir bewerten die Untersuchungsergebnisse und stehen den Betreiberinnen und Betreibern von Wasserversorgungsanlagen und Verbraucherinnen und Verbrauchern beratend zur Seite.

Trinkwasser- Kleinanlagen (sog. Hausbrunnen)

Kleinanlagen, aus dem Wasser für den menschlichen Gebrauch entnommen oder abgegeben wird, unterliegen gemäß § 37 (3) Infektionsschutzgesetz (IfSG) i. V. m.

§18 ff TrinkwV der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Die Prüfkriterien haben sich grundsätzlich an der Basisanforderung des § 37 (1) IfSG zu orientieren.

An­trä­ge Um­welt­be­zo­ge­ner Ge­sund­heits­schutz

Frau Chmiel

Fax: 04471 15 330
P.09

Herr Mül­ler

Fax: 04471 15 330
P.06

Herr Mey­er

Fax: 04471 15 330
F.20