Beförderung bei vorübergehender Behinderung

Bei einer vorübergehenden Behinderung haben die Schüler*innen bis zur 10. Klasse einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten oder einer Taxibeförderung.

Für die Beantragung einer Beförderung bei vorübergehender Behinderung wird ein fachärztliches Attest benötigt. Hierbei reicht ein Attest eines Allgemeinmediziners oder eines Kinderarztes nicht aus. 

Es muss attestiert werden, dass Ihr Kind befördert werden muss, und in welchem Zeitraum die Beförderung benötigt wird.

Weiterhin muss der „Antrag auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen bei vorübergehender Behinderung“ ausgefüllt werden.

Den „Antrag auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen bei vorübergehender Behinderung“ finden Sie im Bürgerportal des Landkreises Cloppenburg.

Soweit es Ihnen möglich ist, müssen Sie Ihr Kind selbstständig zur Schule befördern, mit dem oben genannten Antrag können Sie die Fahrtkostenerstattung für die Beförderung Ihres Kindes einreichen.

Sollten Sie Ihr Kind nicht zur Schule befördern können, richtet der Landkreis Cloppenburg nach Erhalt der vollständigen Unterlagen eine Taxibeförderung für Ihr Kind ein.