Praxisanleitende

Daseisvorsorge

Im Zuge der neuen generalistischen Pflegeausbildung kommt auf Praxisanleitende mehr Verantwortung zu. Zudem wird aber auch der Mehraufwand durch den Ausbildungsfond refinanziert. Somit stehen den Praxisanleitenden eine zusätzliche Vergütung und eine zusätzliche Arbeitszeit zur Verfügung, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können.

Qualifikation

Eine Praxisanleitung muss eine Berufszulassung als Pflegefachkraft besitzen und eine Berufspädagogische Zusatzqualifikation.

Zudem sollte eine einjährige Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre

  • in der Pflege (muss)
  • im jeweiligen Versorgungsbereich (soll)

vorhanden sein. 

Es gilt ein Bestandschutz für vorhandene PAL (Praxisanleitung) vor 2020.
Unabhängig vom Bestandsschutz besteht eine Fortbildungspflicht von 24 Stunden jährlich für jede PAL.

Aufgaben

Die Praxisanleitenden haben die Aufgabe, die Auszubildenden beim Erwerb ihrer Kompetenzen zu unterstützen. Dazu gehört:

Der Praxisordner:
Hier müssen alle für die Ausbildung notwendigen Unterlagen zusammen mit den Auszubildenden geführt werden, zum Beispiel Vor-, Zwischen- und Abschlussgespräche, zu erreichende Kompetenzen, aber auch das Führen der 10% Anleitungsstunden.

10% Anleitungsstunden
Während eines Einsatzes muss eine direkte Anleitung mit dem/der Auszubildenden erfolgen.
Beispiel: 400h Einsatz = 40h Anleitung. Dies gilt sowohl für die Auszubildenden, die direkt beim Träger angestellt sind, als auch für die Auszubildenden, die zu ihnen aus dem Netzwerkverbund kommen.

Arbeits-und Lernaufgaben
Während eines Einsatzes muss ein/-e Auszubildende/-r seine Kompetenzen entwickeln. Dazu gehört der Einsatz von Arbeits-und Lernaufgaben. Diese sollten nicht mit den Lern- und Arbeitsaufgaben aus der Schule verwechselt werden. Hier soll individuell für den/die Auszubildende/-n Schwerpunkte für die Weiterentwicklung seiner Kompetenz gesetzt werden. Im Download-Bereich auf dieser Seite können Sie eine Arbeitshilfe zur Entwicklung solcher Aufgaben herunteladen. 

Frau Krü­ßel

Fax: 04471 85 697
S.05

Frau Pund­sack

Fax: 04471 85 697
S.05