Erdaufschlüsse

Erdaufschlüsse sind Arbeiten, die in den Boden eindringen (z. B. Baggerungen, Bohrungen, Straßenbaumaßnahmen). Diese Arbeiten sind immer dann anzeigepflichtig, wenn sie mittelbar oder unmittelbar auf die Bewegung oder Beschaffenheit des Grundwassers wirken können. Zur Anzeige ist derjenige verpflichtet, der die Erdarbeiten ausführt. Die Anzeige muss mindestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten bei der unteren Wasserbehörde und dem Gewässerkundlichen Landesdienst vorliegen.