Bodenschutz & Altlasten

Bodenschutz

Als untere Bodenschutzbehörde kümmert sich der Landkreis Cloppenburg um die Belange des Bodenschutzes.

Der Boden zählt zu den Ressourcen, welche nicht erneuerbar sind, und ist damit besonders schützenswert. Er bildet u.a. die Existenzgrundlage für Menschen, Tiere sowie Pflanzen und ist für die Produktion von Nahrungsmitteln in der Landwirtschaft oder auch als Grundstoff für das Baugewerbe unerlässlich.

Das allgemeine und wesentliche Ziel des Bodenschutzes ist in § 1 Bundes-Bodenschutzgesetz genannt und umfasst das nachhaltige Sichern oder Wiederherstellen der Bodenfunktionen. Damit dies gelingt, sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Dies ist auch bei der Umsetzung von Baumaßnahmen (siehe Merkblatt im Downloadbereich dieser Seite) zu beachten.

Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) liegen gesetzliche Regelungen zum Schutz des Bodens vor. In Niedersachen wurden diese landesrechtlich ergänzt durch das Niedersächsische Bodenschutzgesetz (NBodSchG).

Im Bodenschutz unterscheidet man zudem zwischen dem vorsorgenden und dem nachsorgenden Bodenschutz.

Im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes soll bereits die Entstehung schädlicher Bodenveränderungen durch Vorsorge verhindert werden. Die Vorsorge setzt hierbei bereits schon bei Drohung einer schädlichen Bodenveränderung und nicht erst beim wahrscheinlichen Eintritt eines Schadens ein. 

Der nachsorgende Bodenschutz hingegen beinhaltet die Beseitigung bereits eingetretene schädliche Bodenveränderungen und damit verbundene konkrete und definierte Gefahren (z.B. Altlastensanierung).

Altlasten

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Diese können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragt werden. Eine Negativauskunft aus dem Altlastenkataster kann keine Altlastenfreiheit eines Grundstückes garantieren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen hat die Möglichkeit, für Sie im Vorfeld von Baumaßnahmen Luftbildauswertungen vorzunehmen, um eine Aussage darüber treffen zu können, inwieweit Kriegseinwirkungen durch Luftangriffe erfolgt sind.

Eine Auskunft über eine eventuelle Kampfmittelbelastung auf Ihrem Grundstück können Sie beim Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen (LGLN) beantragen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers
  • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
  • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

Welche Gebühren fallen an?

Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben.

Herr Post

Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg
Fax: 04471 15 406
A.203

An­trä­ge Bo­den­schutz und Alt­las­ten