Anlagen in und an Gewässern

Für die Herstellung und die wesentliche Änderung baulicher Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung. Eine solche Genehmigung ist auch für die Herstellung von Aufschüttungen und Abgrabungen in und an oberirdischen Gewässern erforderlich. Eine Genehmigung ist unabhängig von der Größe oder Bedeutung der geplanten Anlage erforderlich.

Anlagen befinden sich im Gewässer, soweit sie im Wasser oder im Gewässerbett platziert werden. Beispiele für Anlagen in, an, über und unter Gewässern: Stege, Bootsanleger, Überfahrten, Brücken, Düker, Leitungen aller Art, Bootslagerplätze am Ufer, Ankerbojen, Balkensperren und alle weiteren Anlagen im Umfeld der Gewässer, welche ihre Unterhaltung potenziell erschweren können.