Wald

Wald bietet großflächigen Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt. Er schützt und reinigt das Trinkwasser, beugt Bodenerosionen vor, sorgt für ein ausgeglichenes Klima und bietet Sicht- und Lärmschutz; er ist Freizeit- und Erholungsraum und produziert Holz.

Das Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) regelt die Erhaltung, den Schutz und die Bewirtschaftung des Waldes. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Cloppenburg nimmt als untere Waldbehörde die behördlichen Aufgaben nach dem Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung wahr.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere

Waldumwandlungen
Wald darf nur mit Genehmigung der Waldbehörde in Flächen anderer Nutzungsart umgewandelt werden.

Erstaufforstungen
Erstaufforstungen ab 2 ha bedürfen der Genehmigung durch die Waldbehörde, alle anderen sind binnen 2 Monate bei der Waldbehörde anzuzeigen.

Kahlschläge
Kahlschläge ab 1 ha müssen bei der Waldbehörde angezeigt werden.