Förderprogramme

Die Erhaltung einer vielfältigen Natur und Landschaft zur Sicherung einer lebenswerten Umwelt ist eine Aufgabe, die uns alle angeht. Dabei trägt insbesondere der Grundstückseigentümer im Rahmen seiner Verfügungsgewalt über Grund und Boden Verantwortung für den Erhalt einer artenreichen Natur und vielgestaltigen Landschaft. Da die Wahrnehmung dieser Verantwortung jedoch vielfach mit finanziellen Einbußen verbunden ist, die vom Grundstückseigentümer nicht getragen werden können, ist auch die Allgemeinheit gefordert, diese auszugleichen. Aus diesem Grund bietet der Landkreis verschiedene Förderprogramme an. 

Förderung von Streuobstwiesen

Streuobstwiesen sind vom Menschen geschaffene Kulturlandschaftsteile und eine historische Form des Obstanbaus, der durch Mehrfachnutzung gekennzeichnet ist. Die Bäume dienen der Obsterzeugung. Da die Bäume verstreut stehen, dient die Fläche zugleich als Grünland. Die hochstämmigen Bäume tragen unterschiedliche Obstsorten wie Äpfel, Birnen, Kirschen und Pflaumen. Das Grünland wird oft als Mähwiese oder als Weideland genutzt.

Mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten gehören Streuobstwiesen zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Ein Streuobstbaum bietet auf mehreren Stockwerken Lebensraum für viele seltene Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Sie gilt es zu schützen und ihnen neue Lebensräume zu schaffen.

Aus diesem Grund fördert der Landkreis Cloppenburg die Neuanlage von Streuobstwiesen. Weitere Informationen können Sie der entsprechenden Förderrichtlinie entnehmen.

Gewässerrandstreifenprogramm

Gewässer und ihre Uferbereiche haben als Lebensraum für heimische Tier- und Pflanzenarten eine besondere ökologische Bedeutung, die häufig durch Nährstoffeinträge gefährdet wird. Zur Verminderung der Nährstoffbelastung trägt die Anlage von Gewässerrandstreifen wirksam bei. Eine vielfältige Struktur aus Gräsern und Stauden schafft Nischen und Lebensräume für eine große Artenvielfalt. Gewässerrandstreifen dienen vielen Arten als Teillebensraum, Schutzraum oder Wanderkorridor. Enten brüten in Uferböschungen, Libellen schlüpfen an Uferpflanzen und jagen andere Insekten, die die Blüten der Uferstauden besuchen. Als Linienbiotop sind Gewässerrandstreifen damit ein wichtiger Teil der Biotopvernetzung.

Der Landkreis Cloppenburg fördert daher die Stilllegung von Randstreifen auf ackerbaulich bewirtschafteten (einschließlich erwerbsgärtnerischen) Nutzflächen. Der Antragsteller verzichtet auf die Bearbeitung und Bestellung der Randstreifen (inkl. Verzicht auf Mahd, Beweidung, Düngung usw.). Der Landkreis Cloppenburg verpflichtet sich zur Zahlung des Förderbetrages jährlich nach Ablauf eines jeden Pachtjahres.

An dem Förderprogramm können Eigentümer - oder mit Einverständnis des Grundstückseigentümers auch Pächter von Ackerflächen - teilnehmen, deren Grundstücke an Fließ- oder Stillgewässer angrenzen oder sie umschließen. Weitere Informationen können Sie der entsprechenden Förderrichtlinie entnehmen.

Wallheckenprogramm

Wallhecken sind mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Wälle und als „lebende“ Zäune ein wesentlicher Bestandteil unserer gewachsenen Kulturlandschaft. Sowohl für den Naturhaushalt als auch für das Landschaftsbild erfüllen sie bedeutende Funktionen und tragen maßgeblich zur Biotopvernetzung in der freien Landschaft bei, da sie Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten bieten. Seit 1935 stehen Wallhecken unter gesetzlichem Schutz.

Viele Wallhecken haben sich jedoch im Laufe der Zeit entweder zu stattlichen Baumreihen entwickelt oder es sind nur noch Reste von Gehölzbeständen vorhanden.

Um den ursprünglichen Wallheckencharakter wieder herzustellen bzw. dauerhaft zu erhalten - getreu dem Motto „oben licht und unten dicht“ -, stellt der Landkreis Cloppenburg seit 1992 Gelder für die Neuanlage sowie für die Pflege der Wallhecken zur Verfügung.

Am Wallheckenförderprogramm können sich Eigentümer oder mit Einverständnis des Grundstückseigentümers auch Pächter, Jagdpächter, Dorfgemeinschaften, Bürgervereine und vergleichbare Gruppierungen beteiligen.

Weitere Informationen können Sie der entsprechenden Förderrichtlinie entnehmen.

Gelege- und Kükenschutzprogramm

Das EU-Vogelschutzgebiet „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ ist eines der Areale Niedersachsens mit großen Wiesenvogelvorkommen und damit auch ein wichtiger Bestandteil innerhalb des Verbundes von Schutzgebieten für Wiesenbrüter in Niedersachsen. Hierzu gehören insbesondere Arten wie der Kiebitz, die Uferschnepfe und der Große Brachvogel. Die Gelege und die Küken sind durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen im Raddetal gefährdet. Um sie zu schützen, wurde bereits 2006 das freiwillige Gelege- und Kükenschutzprogramm ins Leben gerufen.

Das Programm wird durch das Land Niedersachsen unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Union gefördert. Weitere Informationen können Sie dem entsprechendem Flyer entnehmen.

Wallhecken, Gewässerrandstreifen, Streuobstwiesen, Ordnungswidrigkeiten Naturschutz

Herr Klaus

Fax: 04471 15 670
A.102
Artenschutz, invasive Arten, Gelege- und Kükenschutz, Cross Compliance, Hornissenberaternetz, Fördermittel

Herr Mün­chow

Fax: 04471 15 670
A.105

An­trä­ge För­der­pro­gram­me

Antrag zur Förderung von Streuobstwiesen

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Antrag zur Förderung von Gewässerrandstreifen

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Antrag zur Förderung von Wallhecken

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