Melde- & Nachweispflichten

Wer Wirbeltiere hält, die besonders oder streng geschützt sind, muss diese Tiere anzeigen. Ausgenommen von dieser Anzeigepflicht sind die in Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführten Arten.

Die Anzeige muss insbesondere Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft und Kennzeichen der Tiere. Zu- und Abgänge sowie die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige ist an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in 30453 Hannover, Göttinger Chaussee 76, zu richten. Weitere Informationen und das entsprechende Meldeformular finden Sie auf der Internetseite des NLWKN. Den Link zur Homepage finden Sie im Link-Bereich hier auf dieser Seite. 

Neben der Meldepflicht besteht für die besonders geschützten Tiere auch eine Nachweispflicht. Die Besitzer müssen einen Nachweis darüber vorlegen können, dass ihr Tier rechtmäßig in der EU gezüchtet oder rechtmäßig in die EU importiert wurde. Dazu reicht in der Regel ein sog. Zuchtbeleg. Bei den streng geschützten Arten (z.B. Graupapagei oder Griechische Landschildkröte) ist eine sog. Vermarktungsgenehmigung notwendig. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des NLWKN. Den Link zur Homepage finden Sie im Link-Bereich hier auf dieser Seite.

Verstöße gegen diese Pflichten können gem. §§ 69 ff. BNatSchG als Ordnungswidrigkeiten und teilweise als Straftaten geahndet werden. Sollten Sie keinen Nachweis für den rechtmäßigen Besitz des Tieres erbringen können, kann die untere Naturschutzbehörde das Tier zudem beschlagnahmen und einziehen.