Anlagen in und an Gewässern
Für die Herstellung und wesentliche Änderung baulicher Anlagen in und an oberirdischen Gewässern benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung. Eine solche Genehmigung ist auch für die Herstellung von Aufschüttungen und Abgrabungen in und an oberirdischen Gewässern erforderlich. Eine Genehmigung ist unabhängig von der Größe oder Bedeutung der geplanten Anlage erforderlich.
Anlagen befinden sich im Gewässer, soweit sie im Wasser, im Gewässerbett oder unter dem Gewässer platziert werden. Beispiele für Anlagen in und an Gewässern: Stege, Bootsanleger, Verrohrungen in einer Länge von max. 7,5 m, Düker, Leitungen aller Art, Bootslagerplätze am Ufer, Ankerbojen, Balkensperren.
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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Kreuzung eines Gewässers (z. B. für Kabel- und Rohrleitungsverlegung im Gewässer)
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung zur Verrohrung eines Gewässers (z. B. bei Grundstückszufahrten oder sonstigen Rohrleitungen in Gräben)