Innenministerin Behrens besucht das Akut-Einsatzfahrzeug in Cloppenburg

03.08.2026
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Der Vorsitzende des DRK-Kreisverbandes Cloppenburg und stellvertretende Landrat Bernhard Möller (6.v.r.), Erster Kreisrat Ansgar Meyer (7.v.l.), MdL Lukas Reinken (4.v.l.) und MdL Stephan Christ (5.v.r.) begrüßten Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens (8.v.l.), bei Ihrem Besuch des Akut-Einsatzfahrzeuges (AEF) in Cloppenburg im Rahmen Ihrer Sommerreise.

Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, besuchte im Rahmen Ihrer Sommerreise das Akut-Einsatzfahrzeug (AEF) in Cloppenburg. Bei dem AEF handelt es sich um ein Rettungsfahrzeug, das mit einem oder einer Gemeindenotfallsanitäter/in besetzt ist. Es wird immer dann alarmiert, wenn eine rettungsdienstliche Intervention notwendig erscheint, und bereits erkennbar ist, dass die Patientin oder der Patient vor Ort behandelt werden kann und es keiner Einweisung ins Krankenhaus bedarf. Das können beispielsweise eine Unterzuckerung (Hypoglykämie), leichte Betriebsunfälle oder auch leichte Kita- und Schulunfälle sein.

Gemeinsam mit den Landkreisen Goslar und Vechta sowie der Stadt Oldenburg hat der Landkreis Cloppenburg zum ersten Januar 2025 das Projekt zur Erprobung einer neuen Versorgungsressource nach § 18 a Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) begonnen. Im Jahr 2025 konnten bereits 7.853 Einsätze registriert werden, die ohne das Akut-Einsatzfahrzeug in der Notfallrettung gelandet wären. Im Landkreis Cloppenburg wurden im selben Zeitraum 2.627 Einsätze durchgeführt, was einem monatlichen Durchschnitt von 200 Einsätzen entspricht.

Ministerin Behrens: „Das Projekt des Akut-Einsatzfahrzeuges zeigt eindrucksvoll, wie die Entlastung der Notfallrettung erfolgreich gefördert und umgesetzt werden kann, und macht zugleich deutlich, wie wichtig solche innovativen Versorgungsangebote sind. Im Jahr 2025 konnten die Gemeindenotfallsanitäterinnen und -sanitäter mit dem AEF bereits mehr als 7.800 Notfälle versorgen, die andernfalls die Kapazitäten der regulären Notfallrettung in Anspruch genommen hätten. Dort, wo eine abschließende Versorgung vor Ort möglich ist, trägt das Projekt maßgeblich dazu bei, Rettungsdienst und Notaufnahmen zu entlasten.“

Im Landkreis Cloppenburg zeigt man sich sehr erfreut über die Entwicklung und der Erste Kreisrat Ansgar Meyer wies noch einmal deutlich darauf hin, dass „die langfriste Integration in das NRettDG absolut sinnvoll und notwendig ist, um dauerhaft die Notfallrettung zu entlasten.“

„Mit dem Akut-Einsatzfahrzeug reagiert der Landkreis Cloppenburg aktiv auf die bestehenden Herausforderungen im Rettungsdienst. Aufgrund des demografischen Wandels, der zunehmenden Belastung der Notaufnahmen und der veränderten Inanspruchnahmen des Rettungsdienstes braucht es eine Weiterentwicklung des Rettungsdienstes. Das gilt vor allem in Flächenlandkreisen, wo ein Rettungswagen für Fahrten ins Krankenhaus lange gebunden ist. Die flächendeckende Telenotfallmedizin und vollumfängliche Kompetenzfreigaben für das Rettungsfachpersonal sind neben der standardisierten Notrufabfrage und moderner Technik unumgänglich. Unser Ziel ist eine wirtschaftliche, bedarfsgerechte Patientensteuerung, die eine qualitativ hochwertige Versorgung sichert. Gleichzeitig soll sie wertvolle Ressourcen schonen. Ein Rettungswagen muss für Einsätze zur Verfügung stehen, wo hochqualifizierte Notfallsanitäter zur Abwendung von lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen benötigt werden“, erklärte Ansgar Meyer. „Unser Dank gilt den Akteuren im Rettungsdienst. Sie füllen dieses innovative Konzept täglich mit Leben, Fachwissen und Menschlichkeit. Ohne ihre hervorragende Ausbildung und Motivation bliebt jedes Projekt wirkungslos. Es gilt mein großer Dank an die Ärztliche Leitung Rettungsdienst für das Vertrauen in das medizinische Fachpersonal und die Freigabe der anspruchsvollen Behandlungsalgorithmen. Auch ein herzlicher Dank an das niedersächsische Innenministerium für den Mut und die Weitsicht, diese Erprobung nach § 18a NRettDG zu ermöglichen und die wissenschaftliche Begleitforschung aktiv zu finanzieren.“

Auf Basis der aktuellen Forschung durch die Universität Oldenburg und der Erfahrungsberichte der teilnehmenden Träger ist die Entlastung der Notfallrettung durch das AEF bereits jetzt nachgewiesen. Da der Rettungsdienst im SGB V bislang jedoch ausschließlich als Transportleistung erfasst wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aufnahme ins Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz erfolgen. Sobald die Änderung auf Bundesebene erfolgt ist, besteht seitens des Landesausschuss Rettungsdienst und allen Beteiligten der Wunsch, das AEF auch im NRettDG zu verankern. Eine entsprechende gesetzliche Formulierung wird im Niedersächsischen Innenministerium bereits erarbeitet.