Amtsblatt Nr. 66/2026 vom 18.06.2026

Bekanntmachung gem. § 5 (2) UVPG* über die Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
18.06.2026

Für das u.g. Vorhaben wird beim Landkreis Cloppenburg eine Genehmigung beantragt. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG* ist für dieses Vorhaben im Rahmen einer Vorprüfung gemäß der Anlage 1 Nr. 1a NUVPG* festzustellen, ob die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
Für das Vorhaben konnte keine UVP-Pflicht festgestellt werden.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.

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