Amtsblatt Nr. 33 /2026 vom 19.03.2026
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (13/2026 CLP) zur Aufhebung angeordneter Maßnahmen für eine Schutzzone zum Schutz gegen die aviäre Influenza
19.03.2026
A. Aufhebung angeordneter Maßnahmen für eine Schutzzone
- Ich hebe die mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (8/2026 CLP) vom 25.02.2026
unter Buchst. A Nr. 1 angeordnete Schutzzone auf. - Das in der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung (8/2026 CLP) vom 25.02.2026 als
Schutzzone bezeichnete Gebiet wird Teil der mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung
(8/2026 CLP) unter Buchst. A Nr. 2 festgesetzten Überwachungszone, so dass für die
in der ehemaligen Schutzzone liegenden Geflügel haltenden Betriebe nunmehr die Maßregeln
der Überwachungszone gelten, soweit nicht aufgrund sonstiger festgelegter Schutzzonen
weiterhin die Maßregeln für Schutzzonen gelten.
B. Inkrafttreten
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.
