Amtsblatt Nr. 33 /2026 vom 19.03.2026

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (13/2026 CLP) zur Aufhebung angeordneter Maßnahmen für eine Schutzzone zum Schutz gegen die aviäre Influenza
19.03.2026

A. Aufhebung angeordneter Maßnahmen für eine Schutzzone

  1. Ich hebe die mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (8/2026 CLP) vom 25.02.2026
    unter Buchst. A Nr. 1 angeordnete Schutzzone auf.

  2. Das in der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung (8/2026 CLP) vom 25.02.2026 als
    Schutzzone bezeichnete Gebiet wird Teil der mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung
    (8/2026 CLP) unter Buchst. A Nr. 2 festgesetzten Überwachungszone, so dass für die
    in der ehemaligen Schutzzone liegenden Geflügel haltenden Betriebe nunmehr die Maßregeln
    der Überwachungszone gelten, soweit nicht aufgrund sonstiger festgelegter Schutzzonen
    weiterhin die Maßregeln für Schutzzonen gelten.

B. Inkrafttreten

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.

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