Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz gewährt Zuschuss für Erweiterung des Industriegebietes Addrup
Landkreis Cloppenburg. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz des Landkreises Cloppenburg hat einstimmig empfohlen, dass der Gemeinde Essen zur zukunftsfähigen und verkehrssicheren Erweiterung des Industriegebietes Addrup ein Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln für den Ausbau des Kreuzungsbereichs Lüscher Straße (L 843)/Kartoffelweg/Up´n Felde in Höhe von 25 %, max. 186.443,25 Euro, gewährt wird. Die bisher geschätzten förderfähigen Kosten belaufen sich auf rund 745.773 Euro. Bei erfolgreicher Antragstellung auf Landesförderung der NBank ist dieser Beschluss hinfällig.
Die Gemeinde Essen beantragte Wirtschaftsförderungsmittel für die Erweiterung und zusätzliche Erschließung des Industriegebiets Essen-Addrup. Vorgesehen ist der Ausbau des Kreuzungsbereichs Lüscher Straße (L 843) / Kartoffelweg / Up´n Felde) sowie der Neubau einer Linksabbiegespur für neue Industrieflächen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür liegen mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 18f der Gemeinde Essen vom 11. November 2025 vor. Die Gemeinde Essen hat mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung des Landkreises alternativ auch bei der NBank einen Landesförderantrag nach der Richtlinie „Wirtschaftsnahe Infrastruktur“ eingereicht. Sollte dieser bewilligt werden, würde die Gemeinde den vorliegenden Förderantrag an den Landkreis zurückziehen.
Das Industrie- und Gewerbegebiet Addrup umfasst bislang eine Fläche von ca. 22 ha. Aktuell sind dort 36 Unternehmen angesiedelt, die zur Wernsing-Unternehmensgruppe gehören und am Standort mehr als 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Wernsing gehört nach einer Studie der NordLB 2023 auf Platz 24 zu den 100 größten Unternehmen in Niedersachsen und hat international insgesamt ca. 5.000 Mitarbeiter.
Aktuell dient dort eine „Hilfslinksabbiegespur“ zur Erschließung. Eine im Jahr 2019 durchgeführte Verkehrszählung auf dem Kartoffelweg ergab, dass eine werktägliche Belastung mit ca. 2.500 Fahrzeugen gegeben ist, davon ca. 500 Lkw. Die 2021 durchgeführte Verkehrszählung auf der Lüscher Straße wies eine tägliche Belastung mit ca. 4.700 Fahrzeugen nach, davon ca. 600 Lkw.
Die jetzige ,,Hilfslinksabbiegespur“ von der Lüscher Straße (L 843, Autobahnzubringer zur BAB A1, Anschlussstelle Vechta) aus Richtung Essen auf den Kartoffelweg wird als vollständige Linksabbiegespur ausgebaut. Zusätzlich wird am Kreuzungspunkt aus Richtung Vechta kommend eine Linksabbiegespur in die gegenüberliegende Straße „Up'n Felde“ hergestellt, um die dort liegenden Industrieflächen, u. a. mit dem Biomasseheizwerk und der Kläranlage, sowie langfristig weiteren Industrieflächen verkehrssicher und logistisch effizient erreichen zu können. Auf der Landesstraße L 843, ca. 220 Meter weiter östlich in Richtung Vechta BAB A1, soll zudem eine weitere Linksabbiegespur errichtet werden. Durch eine begleitende intelligente Beschilderung soll eine Verteilung der Verkehre auf zwei Zufahrten für das Industriegebiet Addrup erreicht werden.
Des Weiteren hat der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz dem Kreistag einstimmig empfohlen, die Neufassung der Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Cloppenburg (Abfallbewirtschaftungssatzung) zu beschließen. Die Beschlussfassung zum Negativkatalog erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Gewerbeaufsichtsamt.
Der Landkreis Cloppenburg regelt die Abfallentsorgung im Landkreis Cloppenburg auf Basis einer Satzung für die Abfallentsorgung im Landkreis Cloppenburg (Abfallentsorgungssatzung) vom 26.04.2005 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28.10.2008. Daneben erhebt der Landkreis Cloppenburg Gebühren für die Abfallentsorgung auf Grundlage einer Abfallgebührensatzung in der Neufassung vom 26.06.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. Die Abfallentsorgung hat sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Die Abfallentsorgung wird zunehmend durch eine Abfallbewirtschaftung ersetzt, denn es gilt Abfall vorrangig zu vermeiden, zu verwerten, wiederzuverwerten oder zu recyceln, bevor es in die endgültige Beseitigung geht (Abfallhierarchie). Die Regeln zur Abfalltrennung wurden erweitert z. B. in Bezug auf Textilabfälle. Die Regelungen zu Elektro- und Elektronikaltgeräte (Elektroschott) sowie Altbatterien wurden durch neue nationale Gesetze zur Durchführung an EU-Vorschriften angepasst. Insgesamt sollen die Vorgaben zu einer weitergehenden Trennung des Abfalls führen. Die neue Bezeichnung lautet daher Abfallbewirtschaftungssatzung statt Abfallentsorgungssatzung. Um die Organisation der Abfallbewirtschaftung durch den Landkreis Cloppenburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger rechtlich sicher zu regeln, ist eine Anpassung der bisherigen vorhandenen Abfallentsorgungssatzung aus dem Jahr 2008 erforderlich.
Abschließend hat der Ausschuss dem Kreistag empfohlen, die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Cloppenburg (Abfallgebührensatzung) vom 26.06.2025 zu beschließen. Mit der Neufassung einer Abfallbewirtschaftungssatzung als Nachfolgesatzung für die bis dahin geltende Abfallentsorgungssatzung bedarf es Klarstellung bei den Verweisen und Bezügen von der Abfallgebührensatzung zur neuen Abfallbewirtschaftungssatzung.
