Geflügelpest: Überwachungszonen im Landkreis Cloppenburg aufgehoben

09.01.2026

Landkreis Cloppenburg. Die vom Landkreis Cloppenburg bei der Geflügelpest angeordneten Überwachungszonen im Kreisgebiet werden ab Samstag (10. Januar, 0.00 Uhr) aufgehoben. Dies hat der Landkreis Cloppenburg heute (9. Januar) in einer tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zur Aufhebung angeordneter Maßnahmen für Überwachungszonen zum Schutz gegen die aviäre Influenza verfügt.

Da auch die Wiedereinstallungsverbotszonen mittlerweile ausgelaufen sind, gibt es ab dem 10. Januar im Landkreis Cloppenburg keine Restriktionszonen mehr.

Die Gefahr weiterer Ausbrüche der Geflügelpest ist damit allerdings nicht gebannt – das Geflügelpestvirus ist weiterhin in der Wildvogelpopulation aktiv. Aus diesem Grunde bleibt die Aufstallungspflicht für Geflügel ab 50 Tieren, auch für Hobbytierhaltungen, für das gesamte Gebiet des Landkreises Cloppenburg vorerst weiter bestehen.