Amtsblatt Nr. 132 / 2025 vom 24.12.2025
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (66/2025 CLP) zur Aufhebung angeordneter Maßnahmen für eine Anschluss-Schutzzone zum Schutz gegen die aviäre Influenza
24.12.2025
A. Aufhebung angeordneter Maßnahmen für eine Anschluss-Schutzzone
- Ich hebe die mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (56/2025 CLP) vom 02.12.2025 unter Buchst. A Nr. 1 angeordnete Schutzzone auf.
- Das in der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung (56/2025 CLP) vom 02.12.2025 als Schutzzone bezeichnete Gebiet wird Teil der mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (56/2025 CLP) unter Buchst. A Nr. 2 festgesetzten Überwachungszone, so dass für die in der ehemaligen Schutzzone liegenden Geflügel haltenden Betriebe nunmehr die Maßregeln der Überwachungszone gelten, soweit nicht aufgrund sonstiger festgelegter Schutzzonen weiterhin die Maßregeln für Schutzzonen gelten.
B. Inkrafttreten
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.
