Amtsblatt Nr. 129 / 2025 vom 19.12.2025
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (65/2025 CLP) zur Aufhebung angeordneter Maßnahmen für eine Schutzzone zum Schutz gegen die aviäre Influenza
19.12.2025
A. Aufhebung angeordneter Maßnahmen für eine Schutzzone
- Ich hebe die mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (51/2025 CLP) vom 27.11.2025 unter Buchst. A Nr. 1 angeordnete Schutzzone auf.
- Das in der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung (51/2025 CLP) vom 27.11.2025 als Schutzzone bezeichnete Gebiet wird Teil der mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfü-gung (51/2025 CLP) unter Buchst. A Nr. 2 festgesetzten Überwachungszone, so dass für die in der ehemaligen Schutzzone liegenden Geflügel haltenden Betriebe nunmehr die Maß-regeln der Überwachungszone gelten, soweit nicht aufgrund sonstiger festgelegter Schutz-zonen weiterhin die Maßregeln für Schutzzonen gelten.
B. Inkrafttreten
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.
