Amtsblatt Nr. 120 / 2025 vom 08.12.2025
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (61/2025 CLP) zur Aufhebung angeordneter Maßnahmen für Schutzzonen zum Schutz gegen die aviäre Influenza
08.12.2025
A. Aufhebung angeordneter Maßnahmen für Schutzzonen
- Ich hebe die mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (39/2025 CLP) vom 17.11.2025 unter Buchst. C Nr. 1 und Nr. 2 angeordneten Schutzzonen auf.
- Die in der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung (39/2025 CLP) vom 17.11.2025 als Schutzzonen bezeichneten Gebiete werden Teil der mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (39/2025 CLP) unter Buchst. C Nr. 3 festgesetzten Überwachungszone, so dass für die in den ehemaligen Schutzzonen liegenden Geflügel haltenden Betriebe nunmehr die Maßregeln der Überwachungszone gelten, soweit nicht aufgrund sonstiger festgelegter Schutzzonen weiterhin die Maßregeln für Schutzzonen gelten.
B. Inkrafttreten
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.
