Sachgebiete Unterhaltsvorschuss und Beistandschaften der Kreisverwaltung vom 03. bis zum 09. Dezember geschlossen

02.12.2025

Landkreis Cloppenburg. Im Jugendamt des Landkreises Cloppenburg bleiben die Abteilungen Unterhaltsvorschuss und Beistandschaften vom 03. bis einschließlich 09. Dezember geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in dieser Zeit weder persönlich noch telefonisch erreichbar.

Bei allen laufenden Zahlfällen zum Kindesunterhalt / Unterhaltsvorschuss muss aufgrund rechtlicher Änderungen (Mindestsatz für den Unterhalt minderjähriger Kinder steigt im kommenden Jahr, das Kindergeld wird erhöht) der Mindestunterhalt neu berechnet werden. Dies ist zwingend notwendig, um ab dem 01. Januar gesetzeskonform Unterhaltsvorschuss weiter auszahlen und Unterhaltsberechnungen durchführen zu können. Der Landkreis Cloppenburg bittet hierfür um Verständnis.

Informationen und Anträge zum Unterhaltsvorschuss können unverändert über die Homepage des Landkreises unter dem Link https://www.kommune365.de/landkreis-cloppenburg/zentrale-dienstleistung/1361_unterhaltsvorschuss-fuer-kinder-von-alleinerziehenden-beantragen?kommune=landkreis-cloppenburg online gestellt werden. Anträge können auch auf dem Postwege eingesandt werden. Schriftverkehr per Email ist ebenfalls möglich.