Amtsblatt Nr. 81 / 2025 vom 27.10.2025

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (12/2025 CLP) Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza
27.10.2025

Aufgrund Art. 70 Abs. 2 i. V. m. Art. 55 Abs. 1 d) VO (EU) 2016/429* sowie § 13 Abs. 1, 2 Geflügelpest-Verordnung* wird hiermit nachstehende Maßnahme bekannt gegeben und verfügt:
Sämtliches im Landkreis Cloppenburg gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Reb-hühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel ist ab sofort

  1. in geschlossenen Ställen oder
  2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesi-cherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesi-cherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),
    zu halten.

Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich an.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.

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